Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 15-Dezember.pdf
- S.33
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17.
I 12355/2013
Finanzierung des Fördermodells
für das Seniorinnen- und Senioren-Wohnpauschale in den Wohnungen der Innsbrucker Soziale
Dienste GesmbH (ISD)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 3.12.2013:
1.
Die Stadt Innsbruck stimmt dem vorliegenden Modell für eine Förderrichtlinie
im Bereich der Seniorinnen- und Senioren-Wohnpauschale ab 1.1.2014 zu.
2.
Die Förderung gemäß Punkt 1. mit einem geschätzten Jahresvolumen von
zirka € 100.000,-- wird von der Stadt
Innsbruck getragen.
3.
Mit der finanziellen Abwicklung wird die
Mag.-Abt. II, Soziales, beauftragt.
4.
Gleichzeitig wird ein Nachtragskredit zu
Vp. 1/429000-768400, (Zuwendung
ohne Gegenleistung - Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH
{ISD} - Seniorinnen- und SeniorenWohnpauschale) in der Höhe von
€ 100.000,-- genehmigt.
5.
Sollte das Land Tirol eine landesweite
Förderung beschließen, wird die Förderrichtlinie gemäß Punkt 1. von der
Landesregelung abgelöst.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Dieses Thema, haben auch StR Pechlaner und Bgm.Stellv. Kaufmann durchaus als sehr wichtig
eingeschätzt. Wir haben im Bereich der betreuten Wohnungen die Erfahrung gemacht,
dass mit den Seniorinnen- und Seniorenwohnpauschale, welches unabhängig vom
Einkommen in gleicher Höhe zu bezahlen
war, manche Menschen mit einem sehr geringen Pensionseinkommen teilweise finanziell überfordert waren.
Grundsätzlich möchten wir von dieser Pauschale nicht abgehen, da die Einrichtung eines "Kümmerers" und einer Person, die vor
Ort tätig ist, sehr sinnvoll ist. In einigen Gesprächen mit Dr. Innerebner, Robert Senn,
Betroffenen und der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, wurde dies als
eine gute Lösung empfunden. Manche Betroffenen sind dazu übergegangen, dass
man den "Kümmerer" in Frage stellt, da der
GR-Sitzung 5.12.2013
Anteil am Einkommen teilweise exorbitant
hoch war.
Hier schlägt die finanzielle die inhaltliche
Dimension, da all jene, die von ihrem Einkommen einen kleinen Anteil dieser Seniorinnen- und Seniorenwohnpauschale bezahlen, das als sehr gut empfunden haben. Um
hier den Druck herauszunehmen und in diesem Sinne, dass diese Tätigkeit doch sehr
vielen zugute kommt, wurde von der Mag.Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft,
ein Modell ausgearbeitet, damit man bei
den Vollzahlerinnen bzw. Vollzahlern zur
vollen Pauschale kommt und die Mindestverdienerinnen bzw. Mindestverdiener einen
entsprechend geringeren Betrag zahlen.
Dafür möchte ich mich bei Mag. Verdross
sehr herzlich bedanken.
Bei einem Ein-Personen-Haushalt und einem Einkommen bzw. einer Bemessungsgrundlage von € 480,-- (Wohnungskosten
werden abgezogen) beträgt die Eigenleistung 30 %. Hier zahlt die Stadt Innsbruck
€ 70,-- dazu. Bei einem Einkommen von
€ 1.500,-- zahlt die Stadt Innsbruck nichts
dazu.
Das ist eine Sache, die lange keiner Lösung
zugeführt wurde. Gott sei Dank haben wir
das jetzt gemeinsam geschafft.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Als Seniorinnenbzw. Senioren- und Wohnungsreferent
möchte ich mich ganz herzlich bei unserer
Finanzreferentin und Bürgermeisterin für die
Vorlegung dieses Fördermodels bedanken.
Wie uns allen bekannt ist, war es bereits
seit vielen Jahren immer Thema von politischen Diskussionen, dass die Seniorenund Seniorenwohnpauschale für viele Mindestrentnerinnen und Mindestrentner ein
unüberwindbares Hindernis war.
Es ist uns jetzt gelungen, mit Beibehaltung
der gleichen Strukturen - es bleibt der
"Kümmerer", die Veranstaltungen und der
damit verbundene Hausnotruf erhalten diese Leistungen auch in Hinkunft in unseren Wohnanlagen für Seniorinnen und Senioren aufrecht zu erhalten. Momentan würde die Pauschale zirka € 100,-- betragen.
Mit diesem Fördersystem kommen die Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten in eine Förderaktion von zirka € 70,--.
Das bedeutet, dass für diese Personen nur
mehr € 30,-- zu bezahlen sind.