Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 15-Dezember.pdf
- S.37
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Gp. 1740, KG Arzl, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst, wobei
dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
27.
III 13298/2013
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AM - B19, Amras, Bereich Amraser-See-Straße Nr. 56c (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. AM - B10 und Nr. AM - B10/1),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
26.11.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. AM - B19, Amras, Bereich Amraser-See-Straße Nr. 56c (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. AM - B10 und Nr. AM B10/1), gemäß § 56 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 (TROG 2011), wird
beschlossen.
28.
Einbringung von dringenden Anfragen
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es wurden
keine dringenden Anfragen eingebracht.
29.
Einbringung von dringenden Anträgen
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es sind keine
dringenden Anträge eingelangt, daher ist
auch keine Behandlung vorzunehmen.
GR-Sitzung 5.12.2013
30.
Behandlung eingebrachter Anträge der Sitzung des Gemeinderates
vom 24.10.2013 und 21.11.2013
30.1
I-OEF 119/2013
Erweiterte Zufahrtsmöglichkeit
zum Frachtenbahnhof
(GR Buchacher)
Der von GR Buchacher sowie Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern in der
Sitzung des Gemeinderates am 24.10.2013
eingebrachte Antrag wird nicht behandelt,
da er nicht in den eigenen Wirkungsbereich
der Stadt Innsbruck fällt.
30.2
I-OEF 120/2013
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), sofortige Herabsetzung
der Strompreise (GR Buchacher)
Der von GR Buchacher sowie Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern in der
Sitzung des Gemeinderates am 24.10.2013
eingebrachte Antrag wird nicht behandelt,
da er nicht in den eigenen Wirkungsbereich
der Stadt Innsbruck fällt.
30.3
I-OEF 121/2013
Einrichtung einer Arbeitsgruppe
zur Erarbeitung von Rahmenbedingungen für Musik- bzw. Konzertveranstaltungen im öffentlichen Raum (GRin Mag.a Schwarzl)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Dieser Antrag
kann vielleicht gemeinsam mit dem Antrag
der SPÖ (Tagesordnungspunkt 8.9.) - Änderung des Tiroler Veranstaltungsgesetzes
im Hinblick auf Lärm - behandelt werden.
Ich denke, das sind zwei Grundlagen und
ähnliche Themen.
GRin Mag.a Schwarzl: Nachdem der Antrag
selbsterklärend ist, beantrage ich
die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
Ich gehe davon aus, dass es bei Euch auch
so sein wird.