Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 15-Dezember.pdf
- S.38
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GR Haager: Ich bringe dazu einen Abänderungsantrag ein.
30.4
Änderung des Tiroler Veranstaltungsgesetzes im Hinblick auf
Lärm (GR Miloradovic)
Der Gemeinderat möge beschließen:
Gegenständlicher Antrag sollte wie folgt abgeändert werden:
Die zuständigen Dienststellen des Stadtmagistrates Innsbruck (Mag.-Abt. II, Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen und andere) werden beauftragt, Richtlinien hinsichtlich der Dauer, Lautstärke und Kontrolle von Konzert- bzw. Musikveranstaltungen
im öffentlichen Raum, bei denen eine Beschallung durch elektrische bzw. elektronische Hilfsmittel erfolgt, zu erstellen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Miloradovic und Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern in der Sitzung des Gemeinderates am 24.10.2013
eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
30.5
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wenn, ist das
ein Ergänzungsantrag, denn es ist etwas,
was inhaltlich auch Grundlage für diese
Richtlinien sein muss. Darf ich es als Ergänzungsantrag abändern?
(GR Haager: Ja.)
GRin Mag.a Schwarzl: Ich finde den Ergänzungsantrag eigentlich entbehrlich, da in der
Formulierung, dass eine Arbeitsgruppe, bestehend aus der Mag.-Abt. II, Allgemeine
Sicherheit und Veranstaltungen, der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) und der
Mag.-Abt. III, Umwelttechnik und Abfallwirtschaft, genau das gleiche ist, was Du mit
unter Beiziehung anderer diese Richtlinien
erarbeiten sollte, meinst. Wo es genau darum geht, ist es inhaltlich ein Aufdoppeln auf
niedrigerem Niveau in Bezug auf den Umfang.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Mag.a Schwarzl und Mitunterzeichner in der Sitzung des Gemeinderates
am 24.10.2013 eingebrachte Antrag wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
Beschluss (einstimmig):
Der Ergänzungsantrag von GR Haager wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
GR-Sitzung 5.12.2013
I-OEF 122/2013
Errichtung eines Kleintierkrematoriums mit anschließendem
Friedwald/Tierfriedhof (GRin Moser)
Haager e. h.
Es geht darum, dass man eine Grundlage
hat, wie laut es sein darf. Das ist auch für
die Behörde hilfreich.
I-OEF 127/2013
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Da GRin Moser nicht anwesend ist, hat sie mich gebeten, diesen Antrag allenfalls zurückzustellen.
Nachdem er jedoch dem Stadtsenat zugewiesen ist, spricht nichts dagegen, wenn
dieser Antrag in Bearbeitung bleibt und sie
sich weiter einbringen kann.
Es wird beantragt,
diesen Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Moser in der Sitzung des Gemeinderates am 24.10.2013 eingebrachte
Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
30.6
I-OEF 123/2013
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG), Installierung einer
Arbeitsgruppe auf Basis der Studie "Leistbares Wohnen"
(GRin Moser)
GR Grünbacher: Wir werden dem Antrag
mit voller Überzeugung keine Zustimmung
geben. Der Grund ist, dass wir grundsätzlich der Ansicht sind, dass man städtische
Wohnungen überhaupt nicht verkaufen sollte und auch keine Arbeitsgruppe benötigt,
die diesen Verkauf überprüfen sollte.