Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 15-Dezember.pdf
- S.69
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 1009 -
segger entzog sich seiner gerechten Strafe
durch seine Flucht nach Argentinien im Jahr
1947.
33.7
Abhaltung einer Enquete zum
Thema "Gender-Mainstreaming
und Gender-Budgeting auf kommunaler Ebene" (GRin Duftner)
Eberl, Reisecker, Buchacher, Grünbacher,
Miloradovic und Pechlaner, alle e. h.
Der Antrag ist inhaltlich dadurch begründet,
dass es seinerzeit der Burschenschaft
Suevia gestattet wurde, ein Denkmal aufzurichten, auf dem eine Ehrentafel mit der Eintragung "Lausegger Gerhard Dr., 1915 1966" geduldet wird.
In Kooperation mit anderen Organisationen
veranstaltet der Bund Sozialdemokratischer
FreiheitskämpferInnen, Opfer des Faschismus und aktiver AntifaschistInnen zum Gedenken an die Pogromnacht 1938 jährlich
am 9. November eine Gedenkfeier im jüdischen Teil des Innsbrucker Westfriedhofs,
der sich nur einen Steinwurf vom Denkmal
der Suevia befindet.
75 Jahre nach der Innsbrucker Pogromnacht ist es höchst an der Zeit, den Opfern
späte Gerechtigkeit zukommen zu lassen
und die Führung des Namens einer mehr
als bedenklichen Person auf einer Ehrentafel eines Denkmals - aufgestellt auf einem
Städtischen Friedhof - nicht auf Dauer unwidersprochen hinzunehmen. Darüber hinaus ist eine derartige Informationstafel ein
wichtiger weiterer Schritt in der Aufarbeitung
unserer Vergangenheit.
Zwar ist ein Friedhof selbstverständlich ein
Ort des Gedenkens an Verstorbene verschiedener Weltanschauungen oder Hintergründe, jedoch handelt es sich beim Denkmal der Suevia um keine Grabstätte des
Dr. Gerhard Lausegger (sein Grab befindet
sich in Argentinien). Es würde daher aus
unserer Sicht auch nicht ausreichen, lediglich eine temporäre portable Tafel aufzustellen. Wichtig ist, dass auf die Gräueltaten in
jener Pogromnacht dauerhaft und im Nahund Sichtbereich jenes Denkmals, auf dem
der Name Lauseggers angebracht ist, hingewiesen wird.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich darf inhaltlich aufklären, dass der Auftrag bereits erteilt ist. Wir sind auch in sehr guten Gesprächen mit der Burschenschaft Suevia und
haben am 13.12.2013 ein gemeinsames
Treffen mit StR Mag. Fritz.
GR-Sitzung 5.12.2013
I-OEF 154/2013
GRin Duftner: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnerinnen und meinen
Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Gemäß § 21b Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) wird eine Gemeinderatsenquete zum Thema "GenderMainstreaming und Gender-Budgeting auf
kommunaler Ebene" abgehalten.
Ziel der Enquete ist es, unter Einbeziehung
-
der Zwischenberichte der städtischen
Arbeitsgruppe zu Gender-Budgeting,
-
des Fachwissens führender österreichischer ExpertInnen aus diesen Bereichen,
-
anderer österreichischer Städte bzw.
unserer deutschen Partnerstadt Freiburg und ihrer Erfahrung mit der praktischen Umsetzung von GenderMainstreaming und Gender-Budgeting,
-
der Universität Innsbruck (UNI) und der
Fachhochschulen sowie
-
der Frauenvereine der Stadt Innsbruck
1.
den Gemeinderat und die MitarbeiterInnen der Stadt Innsbruck umfassend
über die rechtlichen Grundlagen betreffend Gender-Mainstreaming und Gender-Budgeting in den Gemeinden zu informieren bzw. auf gleichen Wissensstand zu bringen und Unsicherheiten
zu beseitigen,
2.
einen Erfahrungsaustausch mit anderen österreichischen Städten bzw.
Partnerstädten, die über mehr Erfahrung in diesen Bereichen verfügen (vor
allem mit der praktischen Umsetzung
und Bewältigung von Problemen bei
dieser), umzusetzen,
3.
auch für die Zukunft eine weitere Zusammenarbeit mit diesen Gemeinden
zu pflegen,
4.
erste zielführende Umsetzungsmaßnahmen bzw. bereits entwickelte Ein-