Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 15-Dezember.pdf
- S.70
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führungsmodelle anhand konkreter
Beispiele aus der Stadtgemeinde Innsbruck zu diskutieren,
ein Arbeitsprogramm zur Umsetzung
von Gender-Mainstreaming für die
nächsten Jahre beschlossen.
5.
die bereits auf der MitarbeiterInnenebene vorhandene Arbeitsgruppe der
Stadt Innsbruck zu Gender-Budgeting
mit konkreten Arbeitsschritten zu beauftragen,
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Der dritte Gender-Mainstreaming Ministerratsbeschluss vom 9.3.2004 legte
Voraussetzungen für eine zielgerichtete
Implementierung von GenderMainstreaming auf Bundesebene fest.
6.
die Entwicklung von "GenderKompetenz" bei den MandatarInnen
und MitarbeiterInnen zu fördern, die ihnen ermöglicht, den gesetzlich vorgeschriebenen Zielsetzungen bei ihrer
täglichen Arbeit nachzukommen.
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Mit Ministerratsbeschluss vom 5.3.2008
wurde die Anwendung der zwei im Auftrag der Frauenministerin erstellten
Leitfäden zur Umsetzung von GenderMainstreaming im Rahmen der legistischen Vorhaben und im Bereich der
Budgeterstellung beschlossen.
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Mit einem fünften Ministerratsbeschluss
vom 6.9.2011 wurden fünf Schwerpunkte zur nachhaltigen Umsetzung
von Gender-Mainstreaming festgelegt.
Für die Durchführung, die Abgeltung schriftlicher Gutachten und die Teilnahme externer Sachverständiger sind die entsprechenden Mittel aus dem Budgetposten
"1/010000-728200 GA Entgelte und sonstige Leistungen - Enqueten" vorzusehen.
Duftner, Carli, Eberl, Mag.a Heis, Keuschnigg, Dr.in Krammer-Stark, Mag. Lepuschitz,
Mag.a Oppitz-Plörer, Mag.a Pitscheider,
Reisecker, Mag.a Schwarzl, Dipl.-Ing.in
Sprenger, Springer, MMag.a TrawegerRavanelli, Appler, Buchacher, Mag. Fritz,
Gruber, Mag. Jahn, Kaufmann, Mag.
Kogler, Mag. Krackl, Miloradovic, Onay,
Mag. Stoll und Wallasch, alle e. h.
Seit den Amsterdamer Verträgen von
1997/99 ist Gender-Mainstreaming das erklärte Ziel der Europäischen Union. Es handelt sich dabei nicht um eine explizit frauenpolitische Maßnahme, da beide Geschlechter gleichermaßen in die Konzeptgestaltung
einbezogen werden sollen.
Gender-Mainstreaming ist in Österreich seit
dem Jahr 2000 zu einer verpflichtenden
Strategie für Politik und Verwaltung geworden. Auf Bundesebene erfolgte die Umsetzung über weite Strecken durch Ministerialbeschlüsse:
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Mit einem ersten Ministerratsbeschluss
vom 11.7.2000 wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe für GenderMainstreaming (IMAG GM) eingerichtet, um die Strategie des GenderMainstreaming auf Bundesebene umzusetzen.
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Mit einem Ministerratsbeschluss vom
3.4.2002 hat die Bundesregierung auf
Basis der Empfehlungen der IMAG GM
GR-Sitzung 5.12.2013
Um diesen verpflichtenden Bestimmungen
entsprechend in der Praxis nachkommen zu
können, bedarf es eines umfassenden Prozesses der Information und der Sensibilisierung der Handelnden auf allen Verantwortungsebenen.
Verantwortlich für die Umsetzung von Gender-Mainstreaming sind alle in Politik und
Verwaltung für die jeweiligen Fachbereiche
zuständigen Akteurinnen und Akteure. Sie
müssen dafür zunächst in die Lage versetzt
werden, Differenzen in den Lebenssituationen von Frauen und Männern zu erkennen
und in ihren Entscheidungen zu berücksichtigen. Eine gemeinderätliche Enquete ist
dabei gut geeignetes Mittel, um diesen Prozess voranzutreiben.
Gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnerinnen und meinen Mitunterzeichnern stelle ich
noch folgenden Zusatzantrag auf Verlängerung der Frist für die Umsetzung von zwei
auf fünf Monate:
Die gemeinderätlichen Enqueten haben in
der Stadt Innsbruck erst eine sehr kurze
Tradition. Die Praxis hat gezeigt, dass die
im § 21b Absatz 1 gesetzte Frist für die
Durchführung der Enquete von zwei Monaten ab dem Beschluss des Gemeinderates
die mit der Organisation beauftragten MitarbeiterInnen vor enorme Herausforderungen
stellt. Vor allem für das Gewinnen externer
ExpertInnen erweist sich diese Frist als zu
kurz, weshalb sich auch der Rechtsaus-