Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 15-Dezember.pdf

- S.71

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- 1011 -

schuss bereits mit einer möglichen Änderung der Fristregelung befasst.
Die Enquete soll im Mai 2014 stattfinden.
Duftner, Carli, Eberl, Mag.a Heis, Keuschnigg, Dr.in Krammer-Stark, Mag. Lepuschitz,
Mag.a Oppitz-Plörer, Mag.a Pitscheider,
Reisecker, Mag.a Schwarzl, Dipl.-Ing.in
Sprenger, Springer, MMag.a TrawegerRavanelli, Appler, Buchacher, Mag. Fritz,
Gruber, Mag. Jahn, Kaufmann, Mag.
Kogler, Mag. Krackl, Miloradovic, Onay,
Mag. Stoll und Wallasch, alle e. h.
33.8

I-OEF 155/2013
Regelung an der ampelgeregelten
Kreuzung Adamgasse - Salurner
Straße (GRin Dipl.-Ing.in Sprenger)

GRin Dipl.-Ing.in Sprenger: Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Regelung an der ampelgeregelten
Kreuzung Adamgasse Nr. 10 - Salurner
Straße Nr. 8 ist nicht zufriedenstellend. Regelmäßig fahren FahrzeuglenkerInnen gegen die Einbahn in die Salurner Straße ein.
Die dort befindliche Ampel ist durch eine
Radfahrerampel auszutauschen (siehe Beispiel Müllerstraße Kreuzung Andreas-HoferStraße in Fahrtrichtung Westen gegen die
Einbahnstraße) und mit einem entsprechenden Verkehrsschild "Einfahrt verboten"
auszustatten, um dieses Gefahrenpotenzial,
auf das bereits im April 2013 hingewiesen
wurde, zu eliminieren.
Dipl.-Ing.in Sprenger e. h.
Die ampelgeregelte Kreuzung Adamgasse Salurner Straße schafft im Bereich der Einbahnstraße Adamgasse 8 (Abschnitt von
der Salurner Straße hin zum Bozner Platz)
Unklarheit in Bezug auf die Regelung. Immer wieder werden FahrzeuglenkerInnen
dabei beobachtet, wie sie gegen die Einbahnstraße fahren. Aufgrund dessen entsteht immer wieder unerwarteter Gegenverkehr in der Einbahnstraße, was ein gewisses Gefahrenpotenzial birgt. Auf diese Problematik wurde bereits im April 2013 hingewiesen. Dieses Falschfahren kann regelmäßig beobachtet werden.
Ich habe das damals auch mit einem Foto
belegt und angeregt, dass die Stopp-Tafel
GR-Sitzung 5.12.2013

entfernt werden sollte, die meiner Meinung
nach für Verwirrung gesorgt hat. Ich habe
nur die lapidare Antwort bekommen, dass
alles passt.
In meinem Antrag aus der letzten Gemeinderatssitzung vom November, der heute
wegen mangelnder Konkretisierung zurückgegeben wurde, habe ich darum ersucht,
dass sich die Mag.-Abt. II, Straßen- und
Verkehrsrecht, mit dieser Angelegenheit befasst.
Täglich grüßt das Murmeltier, kann ich nur
sagen - dann konkretisiere ich also hiermit
meinen Antrag. Das ist so, wie wenn man
jemandem, der ein Sportstudium absolviert
hat, erklären muss, wie man einen Purzelbaum macht.
33.9

I-OEF 156/2013
Private Betreuungseinrichtungen
für Kinder unter drei Jahren, Freigabe der betreffenden Mittel zur
Finanzierung bzw. Erhöhung
(GRin Dipl.-Ing.in Sprenger)

GRin Dipl.-Ing.in Sprenger: Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Kinderbetreuung der unter 3-Jährigen in
der Stadt Innsbruck ist dahingehend sicherzustellen, dass die betreffenden Mittel zur
Finanzierung der privaten Betreuungseinrichtungen von der Stadtgemeinde Innsbruck entsprechend freigegeben bzw. weiter
erhöht werden. Die Stadt soll mit privaten
Einrichtungen, die hervorragende Arbeit leisten, eng kooperieren, und durch Finanzierung eines etwaigen Abganges sicherstellen, dass dieses Angebot aufrechterhalten
bleibt.
Sollte ein allfälliger Mehrbedarf an Betreuungsplätzen nach Verhandlungen nicht
durch private AnbieterInnen gedeckt werden
können, soll dieser Mehrbedarf durch die
Stadt Innsbruck gedeckt werden. Dabei soll
auf die verschiedenen Karenzmodelle besondere Rücksicht genommen werden.
Die Bedeckung erfolgt durch entsprechende
Umschichtungen im Bereich der Ressortzuständigkeit von StR Pechlaner, da es sich
bei der zur Verfügungsstellung von Kinder-