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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 16-BudgetDez-Teil2.pdf

- S.31

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ligenz ein hohes Gut. Das alles fällt auf uns
zurück. Nicht zuletzt deshalb ist Innsbruck
eine der lebenswertesten Städte Österreichs und der Welt.

sich nicht endlich dazu bequemt, die Mietpreise am freien Wohnungsmarkt wieder zu
regulieren, werden wir aus dem Kreislauf,
den wir haben, nicht herauskommen.

Wir müssen schauen, dass die StudentInnen leistbaren Wohnraum haben. Dasselbe
gilt für die AbsolventInnen, die in die Arbeitswelt eintreten und Familien gründen.
Auch sie müssen sich das Wohnen noch
leisten können. Das wird Bgm.-Stellv.
Kaufmann in den kommenden zehn Jahren
(solange wird er wohl noch in Amt und Würden sein) zu lösen haben.

Seien wir uns doch ehrlich! Der Großteil der
nicht geförderten Wohnungen in der Stadt
Innsbruck unterliegt keinerlei Mietzinsbegrenzung! Der Richtwert-Mietzins begrenzt
einen großen Teil der gründerzeitlichen
Wohnungen in Wien. Für Innsbruck ist der
Richtwert mehr oder weniger nicht von Relevanz, weil viel zu wenige Wohnungen unter diese Richtwertmietzinsbildung fallen.

Das Miteinander von Studierenden, jungen
Familien und SeniorInnen ist ganz wichtig.
Ich wohne auf der Hungerburg. Es ist ein
Drama, was sich dort oben abspielt - in einer wunderschönen Gegend, wo schon vor
20 Jahren ein Ortsbildschutz installiert hätte
werden müssen. Man hätte für ein einheitliches Bebauungsbild sorgen müssen.

Ich denke, wir werden nicht darum herum
kommen, auch auf bundesgesetzlicher
Ebene (ich halte nichts davon, wenn neun
Bundesländer neun unterschiedliche Wohnungsgesetzgebungen haben) eine Regelung zu finden. Die Gesetzgebung ist schon
komplex genug, so dass nicht einmal "normale", sondern nur hochspezialisierte
Rechtsanwälte die Lage durchschauen
können. Der Bund ist da gefordert, für uns
gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Sonst hecheln wir immer dem Wohnungsmarkt hinterher. So kann das ja nicht
funktionieren!

Die Wohnbaugesellschaften haben Anwälte,
die auf diese Thematik spezialisiert sind. Es
ist gerade wieder ein Objekt in Bau, neben
dem Umbrüggler-Alm-Weg. Dieser bekannte Innsbrucker Rechtsanwalt ist nur dazu
da, die Stadt Innsbruck in die Enge zu treiben. (Ich spreche nicht von unserem Kollegen GR Mag. Abwerzger.)
Die Problematik der Stellplätze sehe ich
gleich wie StR Mag. Fritz. Wir hätten da eine Möglichkeit, die Preistreiberei ein bisschen zu unterbinden. Wohnungen, die keinen Stellplatz haben, sind am freien Markt
nicht zu so hohen Preisen vermittelbar. Wir
brauchen schon auch Autos. Aber vielleicht
gibt es ja andere Möglichkeiten - wie die
Auslagerung der Stellplätze in große Tiefgaragen. So etwas gibt es ja auch.
Unter diesen Gesichtspunkten wünsche ich
Bgm.-Stellv. Kaufmann viel Erfolg! Ich hoffe,
dass wir alle gemeinsam effektive Richtlinien beschließen können. Es braucht ein
Miteinander von Jung und Alt - aber auch
der MigrantInnen. Die dürfen wir nicht vergessen.
GRin Mag.a Schwarzl: Wir beobachten jetzt
gerade die Regierungsverhandlungen auf
Bundesebene. (Sofern man da etwas beobachten kann und nicht nur in Budgetlöcher
starren muss.) Auch wenn wir noch so viele
Anstrengungen bei uns im Rahmen unserer
Möglichkeiten unternehmen - wenn man

Ich halte die Mietzinsbeihilfe generell für ein
sozial treffsicheres, gutes Instrument. Ich
denke aber, dass es notwendig wäre, zwei
Punkte zu beachten: Vor einigen Jahren
war es das Ziel der Landesregierung, vor allem der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ), dass jede Gemeinde bei der
Mietzinsbeihilfenregelung dabei ist. Unabhängig davon, ob die Gemeinde überhaupt
Mietwohnungen hat oder nicht. Bis auf eine
Kommune wurden alle dazu gebracht, diese
Beihilfe zu gewähren.
Was kam dann? Die Zugangsmöglichkeiten
wurden möglichst hoch hinaufgeschraubt.
Man muss mancherorts bis zu zehn Jahre
ansässig sein, um diese Beihilfe beanspruchen zu können. Derzeit wird die Mietzinsbeihilfe zu 70 % vom Land Tirol und zu
30 % von der jeweiligen Gemeinde bezahlt.
Das sind eigentlich Peanuts für das Landesbudget. Ich würde ein neues Gesetz
ausarbeiten, in dem die Mietzinsbeihilfe zur
Gänze vom Land Tirol übernommen wird.
Damit hätte man gesetzliche Vorgaben, die
für alle Kommunen gleich sind. Man kann
dann natürlich noch zwischen städtischem

GR-(Budget-)Sitzung 6.12.2013 (Fortsetzung der am 5.12.2013 vertagten Sitzung)