Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_01-Jaenner.pdf
- S.81
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Die Konvention über die Rechte des Kindes ist in Österreich im Jahr 1992
mit Erfüllungsvorbehalt ratifiziert worden. Die Konvention über die Rechte
des Kindes wurde von 192 Staaten außer den USA und Somalia unterzeichnet und besteht aus 54 Artikeln.
In Ergänzung zu den bereits zitierten Artikeln möchte ich noch
ein paar weitere erwähnen. Das Recht auf Kenntnis des Namens und der
Herkunft führt in den einzelnen Mitgliedstaaten auf Grund unterschiedlicher Adoptionsbestimmungen usw. zu verschiedenen Auffassungen. Die
Sichtweisen und gesellschaftlichen Bedingungen sind sehr unterschiedlich.
Die derzeitige Situation in Österreich ist so, dass innerstaatliche Gesetze von den Behörden so ausgelegt werden müssen, dass sie der
Konvention über die Rechte des Kindes nicht widersprechen. Das hat zur
Folge, dass die Konvention über die Rechte des Kindes in Österreich in
vielen Belangen zu berücksichtigen ist.
Ich bin sehr dankbar dafür, dass die Österreichische Bundesregierung den Verfassungskonvent einberufen hat, der sich ohnehin bereits
mit solchen Themen beschäftigt. Ein Anruf bei Landtagspräsident Prof.
Ing. Helmut Mader, der das Land Tirol im Verfassungskonvent federführend vertritt, hätte bestätigt, dass sowohl NGOs als auch staatliche Stellen,
Kinder- und Jugendanwaltschaften usw. eingebunden sind. Vor kurzem haben tagelange Anhörungen und Beratungen stattgefunden, und die Stellungnahmen aller Gruppen fließen in die Überlegungen um die neue Verfassung ein.
Der Verfassungskonvent, der eine neue Verfassung ausarbeiten soll, steht vor der großen Herausforderung, als oberstes Ziel die bestehende Verfassung von allem Überflüssigen zu befreien und gleichzeitig andere Bereiche wie die Konvention über die Rechte des Kindes teilweise in
die Verfassung aufzunehmen. Dieser Spagat erfordert sicher noch viele Sitzungen, aber ich glaube, dass wir letztendlich mit dem Ergebnis leben können.
Ich möchte noch einmal betonen, dass derzeit alle für die Kinder- und Jugendpolitik wichtigen Stellen wie die Österreichische Bundesregierung, die Landesregierungen, die Gemeinden, die Kinder- und Jugend-
GR-Sitzung 29.1.2004