Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_01-Jaenner.pdf

- S.82

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anwaltschaften usw., aber auch die NGOs und die Kinder und Jugendlichen
selbst ihre Ansichten über die Rechte der Kinder einbringen können.
Ein nationaler Aktionsplan über die Rechte der Kinder und Jugendlichen existiert bereits, was einen ersten Schritt zur Umsetzung der
Konvention über die Rechte des Kindes durch die Österreichische Bundesregierung darstellt. Dieser Schritt wurde mit einem Ministerratsbeschluss
vom 11.3.2003 durch jene Bundesregierung gesetzt, die wir nun auffordern
sollen, tätig zu werden. Mit diesem Ministerratsbeschluss wurde das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen mit der Erstellung
und Koordination eines nationalen Aktionsplanes unter Einbeziehung von
Bund, Ländern, Gemeinden, Sozialpartnern, NGOs und Kindern und Jugendlichen aufgefordert. Im März 2003 fand eine öffentliche Auftaktveranstaltung statt, und bis zum Sommer 2004 sollte dieser nationale Aktionsplan vom Ministerrat und vom Nationalrat angenommen werden.
Diese Dinge sind alle im Laufen, und ich weiß nicht, inwiefern
es sinnvoll sein soll, dass die Frau Bürgermeisterin die Österreichische
Bundesregierung auffordert, in diesem Bereich tätig zu werden. Ich befürworte die Zuweisung dieses Antrages an den Stadtsenat, dann können weitere Informationen über den aktuellen Stand eingeholt werden. Landtagspräsident Prof. Ing. Helmut Mader ist sehr kompetent und entgegenkommend, er wird uns gerne informieren.
Obwohl die Konvention über die Rechte des Kindes bereits im
Jahr 1992 ratifiziert worden ist, bin ich sehr dankbar dafür, dass die Österreichische Bundesregierung tätig geworden ist. Das hätte schon früher geschehen können, aber wesentlich ist, dass etwas passiert und die Rechte der
Kinder und Jugendlichen in der neuen Österreichischen Bundesverfassung
verankert werden.
GR Mag. Fritz: Ich hege wie StR Mag. Oppitz-Plörer einige
formale Bedenken, und besonders in einem Punkt bin ich mit GR Marinell
- erstaunlicherweise - überhaupt nicht einig: GR Marinell hat behauptet,
dass in der Österreichischen Bundesverfassung grundlegende Werte niedergeschrieben wären.
In der Urfassung der Österreichischen Bundesverfassung sind
außer dem republikanischen Prinzip, dem demokratischen Prinzip und der

GR-Sitzung 29.1.2004