Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_02-Feber.pdf

- S.125

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resvertrag angestanden wäre und damit Teil der Tagesordnung des heutigen
Punktes mit dem Subventionsansuchen für das heurige Jahr ist. Nur auf
Grund von Verzögerungen der Verhandlungen mit dem Land Tirol ist dieser Punkt heute unvollständig.
Als Gemeinderatsvorlage hatten wir diesen Punkt bereits im
Dezember 2003, dass das Tiroler Frauenhaus eine von den drei Sozialeinrichtungen ist, die diesen Dreijahresvertrag bekommen soll. Von dieser Seite aus gesehen, ist das ganz originär mit der Subvention für das heurige
Jahr verbunden, weil es um die Frage geht, ob es eine einjährige oder eine
dreijährige Subvention wird. Daher ist es selbstverständlich kein Abänderungsantrag, sondern ein Zusatzantrag. Ein Abänderungsantrag ist es deshalb nicht, weil es nicht eine Änderung des vorhandenen Antrages, sondern
etwas Zusätzliches zum vorhandenen Antrag begehrt.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich bedanke mich für die
Belehrungen zur Geschäftsordnung. Ich schließe mich der inhaltlichen
Meinung von GR Dr. Rainer an und erkläre diesen Zusatzantrag für nicht
zulässig. Ich würde GR Linser ersuchen, diesen Zusatzantrag als dringenden Antrag einzubringen, da dies im Rahmen der heutigen Tagesordnung
möglich ist.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Zu diesem Thema muss ich
natürlich etwas ausholen und die komplexe Situation erläutern. GR Linser,
man kann nicht einfach den Sozialreferenten der Stadt Innsbruck quasi
haftbar machen, dass er verhandeln und das entsprechende Ergebnis bringen soll. Ich habe diesbezüglich längst Verhandlungen geführt, aber mit
den Damen und Herren des Landes Tirol ist das nicht so einfach.
Wenn man vom Tiroler Sozialhilfegesetz ausgeht, liegt die
Verantwortlichkeit überwiegend beim Land Tirol, welches 65 % und die
Stadtgemeinde Innsbruck nur 35 % zu leisten hat. GR Linser weiß auch,
dass sich im Haus St. Martin, Wohn- und Pflegezentrum in Aldrans, nur
zum Teil Innsbruckerinnen und Innsbrucker befinden. Es ist dies das Tiroler Frauenhaus und nicht das Innsbrucker Frauenhaus, sodass es die Stadt
Innsbruck hinsichtlich der Verantwortlichkeit nur mit einem Sechstel trifft.
Ich muss mich verwehren, diesbezüglich die Gesamtverantwortung zu übernehmen. Wenn ich der Sozialreferent des Landes Tirol wäre, würde ich

GR-Sitzung 26.2.2004