Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_02-Feber.pdf
- S.126
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diese Aufgabe natürlich gerne übernehmen und mich entsprechend dafür
einsetzen.
Zuerst darf ich die Problematik der Frauenhäuser grundsätzlich darlegen und dann speziell auf das Tiroler Frauenhaus eingehen. Es
gibt in der Stadt Innsbruck drei Frauenhäuser, für die im Jahr 1997 zum
ersten Mal Verträge abgeschlossen wurden. Diese Verträge sind im
Jahr 2000 ausgelaufen und wurden dann bis zum Jahr 2003 verlängert. Bei
Abschluss der Verträge im Jahr 1997 hat es bei den Frauenhäusern die Überlegung gegeben, dass das Land Tirol zwei Drittel und die Stadt Innsbruck ein Drittel zur Finanzierung beitragen soll.
Das habe ich damals noch bei Alt-Landesrat Dr. Greiderer erkämpft, der immer gemeint hat, dass die Hälfte das Land Tirol und die
Hälfte die Stadt Innsbruck zahlen soll. Ich habe jedoch gesagt, dass die
Stadt Innsbruck das möchte, was vom Land Tirol für das übrige Land bezahlt wird. Wenn das Land Tirol ein Drittel für die Nicht-Innsbrucker zahlt,
dann soll auch die Stadtgemeinde Innsbruck ein Drittel erhalten. Es ist
dann so, dass die Stadt Innsbruck eigentlich die Hälfte der Innsbruckerinnen bzw. Innsbrucker und das Land Tirol 100 % für das übrige Tirol bezahlt. Diese Regelung hat lange funktioniert.
Im Jahr 1998 ist das Sozialpaktum abgeschlossen worden und
es wurde die hoheitliche Soziahilfe verändert. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Gemeinden 60 % getragen und seit dem Jahr 1998 trägt das Land
Tirol 65 % der Sozialhilfe. Man hat dies genau umgedreht und daher ist
auch der Inhalt dieser Verträge in Frage zu stellen bzw. abzuändern, weil
die Stadt Innsbruck nur mehr 35 % der hoheitlichen Sozialhilfe zu tragen
hat. Auf Grund jahrelanger Beobachtungen konnte man feststellen, dass im
Haus St. Martin, Wohn- und Pflegezentrum in Aldrans, ungefähr die Hälfte
Innsbruckerinnen bzw. Innsbrucker sind. Das heißt, dass die Stadt Innsbruck von der Hälfte ein Drittel zu bezahlen hat und das ist ein Sechstel.
Daher gibt es den sehr sachgerechten und korrekten Vorschlag, dass die Stadt Innsbruck auf Grundlage des geänderten Tiroler Sozialhilfegesetzes ihren Anteil übernimmt und deshalb dieser etwas reduzierte Betrag, wobei es sich bei den drei Frauenhäusern unterschiedlich verhält. Die Initiative "Frauen helfen Frauen" verfügt über einen relativ gerin-
GR-Sitzung 26.2.2004