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Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_02-Feber.pdf

- S.69

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14.

I 120/2004/PA
Innsbrucker Gemeindebeamtengesetz (IGBG) 1970,
Festsetzung des Anpassungsfaktors für Ruhe- und Versorgungsbezüge der pensionierten städtischen Beamtinnen und Beamten für das Kalenderjahr 2004
-----------------------------------------------------------------Bgm. Zach
B: Antrag des Stadtsenates vom
25.2.2004:
Der Anpassungsfaktor für das Kalenderjahr 2004 betreffend Ruhe- und
Versorgungsbezüge wird entsprechend der Bundes- und Landesregelung
mit 1,015 festgesetzt. Für Personen, deren Ruhe- oder Versorgungsbezug
zum 31.12.2003 mehr als € 667,80 monatlich beträgt, ist die Bezugsanpassung mit € 10,02 zu begrenzen.
Man darf nicht unter den Tisch fallen lassen, dass der Stadt Innsbruck
durch diese Regelung pro Jahr beträchtliche Mehrkosten von € 220.000,-entstehen.

15.

IV 6010/1999
Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI), Projekt Eishallen, Anbau einer Nordtribüne an die bestehende Olympia-Eishalle
------------------------------------------------------------------Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom
25.2.2004:
1. Die Stadtgemeinde Innsbruck befürwortet den Anbau der Nordtribüne
an die Olympia-Eishalle und trägt die dafür notwendigen Investitionskosten in der Gesamthöhe von maximal € 2,85 Mio exklusive Umsatzsteuer zur Hälfte mit, wenn vom Mitgesellschafter an der OlympiaSport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI), dem
Land Tirol, ein Betrag in der gleichen Höhe zur Verfügung gestellt
wird.
2. Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, wird mit der weiteren Abwicklung dieser Angelegenheit beauftragt.

GR-Sitzung 26.2.2004