Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_03-Maerz.pdf
- S.98
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genug sind oder ob man irgendwelche Vorsichtsmaßnahmen oder sonst irgendetwas einbauen muss.
Als Referentin für den Tiefbau muss ich sagen, dass unsere
Straßen und Gehsteige für Menschen mit Behinderung sicher sein müssen.
Wir können auch nicht, wenn die Behinderten bei der Haustüre hinausgehen von ihnen dafür eine Freistellungserklärung verlangen, dass sie sich im
öffentlichen Raum bewegen können. Wenn das nicht sicher genug ist, dann
wird die Stadt Innsbruck haften und zwar nicht nur bei Menschen mit Behinderung, sondern in jedem anderen Fall wird die Stadt Innsbruck im öffentlichen Gut haften, wo sie dafür verantwortlich ist. Ich denke, dass es
bei öffentlichen Bädern ähnlich sein wird. Ich glaube, dass es wirklich
notwendig ist, eine Regelung zu finden, die Menschen mit Behinderung
absolut das Benützen der Schwimmbäder ermöglicht und diese nicht in irgendeiner Form einschränkt oder in gewisse Kategorien verweist.
GR Kritzinger: Bei allem Verständnis für die Antragstellerin
und dass sie überhaupt auf den Gedanken kommt, dass man dieses Thema
behandelt und darüber spricht, bin ich sehr froh und ich muss sagen, dass
das richtig ist. Aber, man kann eine Begleitperson nicht einfach entlassen.
Es kann auch so sein, dass die Begleitperson ganz gerne in ein öffentliches
Schwimmbad oder in die Sauna geht, den Behinderten mitnimmt und sagt,
dass er sich um sich selbst kümmern soll.
Das wäre genauso, wenn eine Mutter oder eine Begleitperson
mit einem Kleinkind ein Schwimmbad aufsuchen würde und das Kind alleine lässt und schwimmen geht. Das Beispiel hinkt, wie alle, aber ich will
sagen, dass man die Begleitperson wirklich streng haftbar machen muss.
Eine Begleitperson muss wissen, wenn diese die Verpflichtung übernimmt,
jemand in ein öffentliches Schwimmbad oder in die Sauna mitzunehmen,
dass diese auch große Verantwortung trägt. Die Verantwortung kann man
nicht einfach auf den Bademeister abwälzen. Ich glaube, dass wir darauf
Obacht geben müssen. Ich finde es ganz richtig, dass sich die Stadt Innsbruck bzw. die zuständige Bäderverwaltung irgendwo absichert. Wir müssen einfach die Begleitperson verpflichten, das, glaube ich, ist der springende Punkt.
GR-Sitzung 25.3.2004