Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_05-Mai.pdf
- S.79
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men. Das ist keineswegs der Fall. Die Stadtgemeinde Innsbruck betreibt die
Wohn- und Pflegeheime sowie die ambulanten Dienste. So ist es nicht.
Wenn es um die Finanzierung geht, weise ich darauf hin, dass
die Stadt Innsbruck laut dem Tiroler Sozialhilfegesetz die Kosten für die
Errichtung und Erhaltung von Wohn- und Pflegeheimen zu tragen hat.
Wenn es um die Finanzierung der Pflegekosten ab der Pflegestufe drei
geht, dann ist das Land Tirol hinsichtlich der Entscheidung zuständig und
die Stadtgemeinde Innsbruck muss 35 % zahlen. Das Land Tirol ist hier der
große Zahler, wobei ich andererseits auch sagen muss, dass etwa zwei Drittel die Heimbewohner selbst bezahlen und nur 33 % das Land Tirol gemeinsam mit der Stadtgemeinde Innsbruck, und davon nur 22 % das Land
Tirol übernimmt.
Wenn die Finanzen in der Stadt Innsbruck zunehmend knapper
werden, können wir auch nicht sagen, dass wir jetzt Kompetenzen des Landes Tirol übernehmen, wenn das Land Tirol dafür die Abgabenertragsanteile bekommt. So kann es nicht sein, denn wenn wir überall diesen Weg gehen, werden wir in vielen anderen Bereichen das Geld nicht mehr haben
und müssen neue Schulden machen.
Es ist keineswegs so, wie es GR Linser in ihrem Antrag ausdrückt, dass die Stadt Innsbruck nur die Grundbedürfnisse abdeckt und nur
eine "Warm-Satt-Sauber"-Pflege durchführt. Man tut den rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wohn- und Pflegeheime sehr unrecht,
wenn man sie so abqualifiziert, dass sie die Leute nur mit Essen versorgen,
trocken halten und ansonsten keine Betreuung geben. Dort findet die
Versorgung, Pflege und Betreuung der Menschen statt. Das macht ja nicht
der Gemeinderat und nicht der Sozialreferent. Diesen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern vorzuhalten, dass sie eine "Warm-Satt-Sauber"-Pflege betreiben, ist eine Ungeheuerlichkeit. Deshalb muss ich alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter dieser Stadt, welche die zirka 1.150 Personen in den
Wohn- und Pflegeheimen betreuen, in Schutz nehmen.
Natürlich gibt es darüber hinaus gehende Wünsche. Vergleicht
man jedoch die Wohn- und Pflegeheime der anderen Bundesländer im Osten Österreichs, wo die Menschen in Zimmern mit vier oder acht Betten
untergebracht sind, mit den Wohn- und Pflegeheimen der Stadt Innsbruck,
GR-Sitzung 19.5.2004