Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_02-Feber.pdf
- S.41
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Nur so ist gewährleistet, dass ein ursprünglicher Subventionszuschuss von beispielsweise 30 % der Gesamtkosten sich nicht schlussendlich als ein Zuschuss von 50 % herausstellt.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Zur rechtlichen Erklärung!
Die Subventionsordnung der Stadt Innsbruck ist eine Selbstbindungserklärung des Innsbrucker Gemeinderates und tritt mit der Beschlussfassung in
Kraft.
StR Dr. Patek: Wir halten die Subventionsordnung der Stadt
Innsbruck im Großen und Ganzen für gelungen. Es hat auch einige Phasen
gebraucht, wo man verschiedene Aspekte berücksichtigen und mit einbringen konnte. GR Mag. Kogler merkt an, dass er bei dieser Subventionsordnung der Stadt Innsbruck eine zu schwache Abgrenzung der gewinnorientierten Unternehmungen erkennen kann. Wesentlich ist aber nicht, ob es ein
wirtschaftliches Unternehmen ist, sondern ob eine Gewinnorientierung vorhanden ist.
Wenn der Alpenzoo Innsbruck Gewinne aufweisen kann, gibt
es keinen Grund, ihm weiterhin Subventionen zu gewähren. Subventionen
sollen dann gewährt werden, wenn keine Gewinne erzielt werden. Man ist
der Meinung, dass der Alpenzoo Innsbruck eine Einrichtung für die Innsbruckerinnen bzw. Innsbrucker oder für die Touristinnen bzw. Touristen ist
und in der Form nur dann bestehen kann, wenn er eine entsprechende öffentliche Förderung erhält.
Ich glaube, die Grundidee einer Subvention ist, Dinge zu ermöglichen, die ohne diese Subvention nicht von selbst passieren würden.
Meiner Meinung nach ist die Gewinnorientierung eine ziemlich klare Abgrenzung.
(GR Mag. Kogler: Gewinnorientiert ist nicht Gewinn.)
Der Subventionswerber wird genau diese Entscheidung treffen müssen, ab
wann er versucht auf Gewinn loszugehen oder ab wann er sich als eine Einrichtung sieht, die zum Wohl der Allgemeinheit geschaffen wird und daher
eine gewisse öffentliche Unterstützung erhält.
Wir werden der vorliegenden Subventionsordnung der Stadt
Innsbruck zustimmen. Ich möchte allerdings einen Zusatzantrag einbringen, der zwei Punkte beinhaltet, die wir bereits in unserer ersten Klubstel-
GR-Sitzung 24.2.2005