Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_02-Feber.pdf
- S.42
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lungnahme aufgelistet haben und die mir als eine sinnvolle Ergänzung dieser Subventionsordnung der Stadt Innsbruck vorkommt. Wir haben nämlich
in dieser Subventionsordnung der Stadt Innsbruck hinsichtlich der Subventionsempfänger eine Reihe von durchaus beabsichtigten scharfen Regelungen eingebaut, um sicherzustellen, dass Geld nicht versickern kann und der
Gemeinderat bzw. die Stadtführung weiß, wie die Gelder eingesetzt wurden. Im Gegenzug sollten wir eine gewisse Sicherheit für die jeweiligen
Subventionswerber einbauen, die jetzt, was die beiden Punkte anlangt,
nicht sehr weitgehend ist.
Daher bringe ich folgenden Zusatzantrag ein:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Im § 1 Geltungsbereich soll dem Abs. 2 folgender Satz angefügt werden:
"Eingelangte Subventionsansuchen sind ausnahmslos den zuständigen
Organen (Ausschüssen) vorzulegen."
2. Im § 6 Auszahlung soll ein weiterer Absatz mit folgendem Wortlaut
angefügt werden:
"Sofern nicht um besondere Auszahlungstermine angesucht wurde oder das zuständige Organ besondere Auszahlungstermine oder Auszahlungstranchen beschlossen hat und keine anderen Bestimmungen
dieser Subventionsordnung der Stadt Innsbruck einer Auszahlung entgegenstehen, sind beschlossene Subventionen spätestens ein Monat
nach Beschlussfassung auszuzahlen."
Dr. Patek e. h."
Zu 1.: Natürlich steht das Recht der jeweiligen Amtsführenden
außer Zweifel, "Amtsvorschläge" mit dem Inhalt "Nicht subventionswürdig" oder "0" vorzulegen. Die zuständigen Ausschüsse müssen aber wenigstens erfahren, wer aller um Subvention angesucht hat.
Zu 2.: Sind einmal rechtsgültige Beschlüsse entstanden, dann
ist aus einer Subvention, auf die ja kein Rechtsanspruch besteht, ein
Rechtstitel auf Auszahlung geworden (wie auch schon der Finanzdirektor
einmal im Gemeinderat ausgeführt hat). Dann mögen die Subventionswerber aber auch Sicherheit über den Überweisungstermin haben.
GR-Sitzung 24.2.2005