Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_02-Feber.pdf
- S.94
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28.
III 5285/2004
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. WI - B9/1,
Wilten, Bereich zwischen Adamgasse, Mentlgasse und
Südbahnstraße südlich des Adambräuareals, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2001
------------------------------------------------------------------GR Hafele: Während der gesetzlichen Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der erforderliche Projektsicherungsvertrag wurde in den Kaufvertrag integriert und ist abgeschlossen.
Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig:
B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 10.2.2005:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf Nr. WI - B9/1, Wilten, Bereich
zwischen Adamgasse, Mentlgasse und Südbahnstraße südlich des Adambräuareals, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001 wird beschlossen.
29.
III 4585/2004
Flächenwidmungsplanentwurf Nr. AL - F28, Arzl, Bereich Lehmweg 24 und 26 sowie Canisiusweg 81 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F22,
Zeichn. Nr. 3526)
------------------------------------------------------------------GR Hafele: Während der gesetzlichen Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Sie liegen dem Akt im Original bei.
In beiden Stellungnahmen wird auf eine konsensgemäße Errichtung der Gebäude und bei einer Rückwidmung auf die Existenzbedrohung der Einschreiter verwiesen.
Weiters sind in den Stellungnahmen eine Reihe von Argumenten gegen die Rückwidmung aufgelistet, welche jedoch bereits Teil der Begründung für die damalige Umwidmung in Wohngebiet waren. Diese Argumentationen wurden aber vom Verfassungsgerichtshof nicht anerkannt.
GR-Sitzung 24.2.2005