Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_03-Maerz.pdf
- S.135
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brucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) einen angemessenen
ortsüblichen Mietzins zu entrichten hat.
4. Die Stadt Innsbruck refundiert im Sinne der sozialhilferechtlichen Bestimmungen den Mietzins an die Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD).
Dipl.-Ing. Sprenger e. h."
Die Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) hat mit
1.11.2003 die Betriebsführung des ehemaligen Wohnheims Sonnenland zur
Führung übernommen. Die Stadt Innsbruck hat im Gemeinderat den Beschluss gefasst, dieses Heim zu kaufen, um an diesem Standort ein Wohnund Pflegeheim weiter zu führen.
Es hat sich gezeigt, dass aufgrund der Baustruktur die derzeitigen Gebäude nicht in Form eines Wohn- und Pflegeheims geführt werden
können. Es gibt entsprechende Stellungnahmen der Mag.-Abt. III, Bau- und
Feuerpolizei. Schlussendlich haben diese Stellungnahmen, die auch der
Abteilung Soziales des Landes Tirol zur Verfügung gestellt wurden bzw.
zum Teil an diese mit Bescheid ergangen sind, dazu geführt, dass das
Wohnheim Sieglanger bis spätestens 30.10.2005 für Personen geführt werden darf, die in einer höheren Pflegestufe als 2 sind. Das heißt, dass dieses
Wohnheim de facto nicht weitergeführt werden kann und geschlossen werden muss. Derzeit befinden sich zirka 30 Personen in diesem Wohnheim,
wovon 20 Leute in der Pflegestufe 3 und höher eingestuft sind und daher
abgesiedelt werden müssen.
In Kenntnis der bautechnischen Problematik haben wir in Zusammenarbeit mit der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
einen Architekten beauftragt eine Studie zu erstellen, ob es zweckmäßiger
ist diese Gebäude zu sanieren oder abzureißen und ein neues Gebäude zu
errichten. Der Architekt ist zur Auffassung gelangt, wenn man diesen
Standort halten will, dann ist eindeutig dem Neubau der Vorzug zu geben.
Wenn man dort das Gebäude mit nur Erdgeschoss und zwei Stockwerken
errichtet, könnte man 54 bis 60 Betten unterbringen.
Wir haben uns deshalb im Sommer 2004 im Aufsichtsrat der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) mit dieser Frage beschäftigt und den hier zitierten Beschluss gefasst. Wenn die Absiedelung
GR-Sitzung 31.3.2005