Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_03-Maerz.pdf

- S.138

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(Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Dann ist aber keine Dringlichkeit mehr
möglich.)
Die Dringlichkeit ist deshalb möglich, da wir in dieser Frage noch nie einen
Beschluss gefasst haben.
(Bgm. Zach: Wir waren dagegen.)
Ja, aber der Gemeinderat wird sich mit dieser Frage beschäftigen. Ich habe
der Frau Bürgermeisterin den entsprechenden Antrag offiziell zugeleitet
und sie weigert sich, diesen Antrag …
(Bgm. Zach: Weil ich dagegen bin.)
Das ist meines Erachtens ein Missbrauch der Geschäftsordnung des Innsbrucker Gemeinderates, da man nicht einem Mitglied des Stadtsenates und
einem Koalitionspartner das Antragsrecht verweigern kann.
Wenn man dagegen ist, dann soll man dieses Thema auf die
Tagesordnung setzen und sagen, dass man dagegen ist. Das ist eine demokratische Vorgangsweise, aber einen Antrag einfach zu "schubladisieren"
ist bei einem wichtigen Innsbrucker Anliegen nicht der richtige Weg. Es ist
auch so, dass der Stadtsenat einen Beschluss gefasst hat, eine Ausschreibung zu machen. Diese Ausschreibung wurde durchgeführt und das Ergebnis ist aufgrund des Beschlusses des Stadtsenates dem Stadtsenat wieder
vorzulegen.
Deshalb muss ich in dieser Zwangssituation den Weg gehen
und gemeinsam mit meinem Mitunterzeichner folgenden dringenden Antrag stellen. Der Text entspricht dem Antragstext, der dem Antrag des
Stadtsenates zugrunde liegt:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Stadtgemeinde Innsbruck errichtet am ehemaligen Standort der Umbrückler Alm einen Ausflugsgasthof entsprechend dem vom Stadtsenat
gebilligten Vorentwurf der Architekten Stöger-Zelger, wobei die Nettonutzfläche gegenüber dem ursprünglichen Projekt um ein Drittel reduziert
wird, jedoch die gestalterischen Vorgaben der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Berücksichtigung finden (siehe Beschluss des Stadtsenates vom
18.12.2003).
Die Stadt Innsbruck realisiert das Projekt selbst und übergibt die komplette Projektabwicklung im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages an
die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG). Die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) baut für den Bauherrn Stadtgemeinde

GR-Sitzung 31.3.2005