Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_03-Maerz.pdf

- S.36

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Außerdem ist es rechtlich gar nicht möglich und das weiß GR
Buchacher auf Grund der rechtlichen Bestimmungen im Arbeitsverfassungsgesetz, dass das Personal mit vollen Rechten zu übernehmen ist. So zu
tun, als könnte hier jemand benachteiligt werden, ist geradezu eine Scheinheiligkeit.
Drittens muss man feststellen, dass das heute nicht Gründungsakt der Gesellschaft ist. Es ist daher völlig falsch GR Buchacher,
wenn Sie behaupten, dass irgendetwas rechtswidrig ist. Das ist einfach eine
Unkorrektheit und eine unglaubliche Überzogenheit, hier im Gemeinderat
so etwas zu sagen. Der Gründungsakt ist jener, wenn der Gesellschaftsvertrag unterschrieben wird und wenn diese Gesellschaft im Firmenbuch angemeldet wird. Das ist der Gründungsakt. Bis dorthin gehe ich wohl davon
aus, dass man mit dem Personal Gespräche führen wird.
Ich glaube, dass man doch auf dem Boden der Realität bleiben
soll. Gerade von einem Arbeitnehmervertreter darf man erwarten, dass er
sich diesbezüglich ein bisschen auskennt und dass er die Mitarbeiter dort
nicht verunsichert. Sie können sicher sein, dass wir die Interessen dieser
Arbeitnehmer genauso wahrnehmen, wie Sie, GR Buchacher, das tun.
Wenn Sie darauf hinweisen, dass noch eine gewisse Informationspflicht besteht, dann bleibt Ihnen das unbenommen. Ich gehe davon aus, dass das in
ausreichendem Maße geschehen wird. Wenn ich höre, dass der Betriebsratsobmann bei allen Sitzungen anwesend ist, hat dieser keinen Grund sich
zu beschweren.
Der Vorwurf einer Unkorrektheit oder gar Rechtswidrigkeit ist
mit aller Schärfe zurückzuweisen. (Beifall von Seiten der Frationen "Für
Innsbruck" und ÖVP)
GR Mag. Fritz: Für mich ist die Sache erst entschäft, seit
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowksi als Vorsitzführender den dritten Punkt
des Beschlussantrages von der Tagesodnung genommen hat. Ich gestehe,
solange der dritte Punkt des Beschlussantrages als zu beschließend im
Raum gestanden wäre, dass wir die Frau Bürgermeisterin hier und abschließend zu den weiteren rechtsgültigen Akten des Vertragabschlusses ermächtigen, hat mir die Warnung von GR Buchacher wirklich Bauchweh verursacht. Das wäre gewesen, wenn zu dem Zeitpunkt, wo wir das beschließen,

GR-Sitzung 31.3.2005