Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_03-Maerz.pdf

- S.89

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GR Mag. Fritz: Der Kontrollbericht wurde deshalb einstimmig
angenommen, weil an den Feststellungen der Kontrollabteilung wenig zu
deuteln ist, aber über die Bewertung der Sache kann man durchaus unterschiedlicher Auffassung sein. Man hat zwar den Geschäftsführer, der erst
lange nach der Gründung der Innsbrucker Immobilien Service GesmbH
(IISG) eingestellt wurde und daher für eine Reihe von den im Bericht aufgezeigten Missständen nichts dafür kann, als Auskunftsperson eingeladen.
Es ist aber das Ansinnen, auch Vertreter der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung zu Auskünften einzuladen, zweimal
mehrheitlich abgelehnt worden.
Wenn man diesen Bericht der Kontrollabteilung mit einiger
Aufmerksamkeit liest, wird man sich wundern, warum man Fragen an den
Geschäftsführer zu stellen beabsichtigt hat, aber keine Fragen an die Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung. Der Bericht
handelt doch in weiten Strecken davon, wie schlecht Eigentümerverantwortung ausgeübt worden ist. Das ist ein Kernpunkt.
Eines der Probleme der Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) ist, dass man zwei widerstrebende Ziele hatte. Das ist keine kritische Feststellung, sondern eine schlichte Tatsache. Man wollte einerseits mit dem üblichen Ziel der Vereinfachung der Entscheidungsabläufe, der Einbeziehung kaufmännischer Effizienzkriterien usw. ausgliedern die ganze Litanei ist den Mitgliedern des Gemeinderates ja bekannt - und
andererseits musste man Steuern sparen. Nur bestimmte Formen der Ausgliederungen ermöglichen, dass das ausgegliederte Vermögen steuerlich
noch immer so behandelt wird, als wäre es noch im Vermögen der Stadt
Innsbruck und daher waren Körperschaftssteuer, Grunderwerbssteuer usw.
nicht fällig.
Wegen der steuerlichen Gestaltungsnotwendigkeiten haben
wir eine Konstruktion, die mit der ursprünglichen Zielsetzung nichts zu tun
hat. Die Kontrollabteilung zitiert zunächst eines der Elementarziele, das der
Gemeinderat vorgegeben hat, nämlich die Schaffung einer straffen Organisation und zählt dann lapidar auf, worin die straffe Organisation besteht:
Vier Rechtsträger, zwei Aufsichtsratsgremien, drei Gesellschafterversammlungen, ein Beirat, zwei Geschäftsführer, vier Prokuristen, detaillierte Mit-

GR-Sitzung 31.3.2005