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Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_03-Maerz.pdf

- S.90

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wirkungsrechte der Stadt Innsbruck, diffizile Leistungsabrechnungssysteme. Das ist also die Straffung, die uns das gebracht hat. Das war jedoch
nicht anders machbar, denn diese Teilung in die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG & Co KEG), Innsbrucker Immobilien GesmbH
(IIG) und Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) musste aus
steuerlichen Gründen vollzogen werden.
Gerade weil es so kompliziert ist - hier komme ich zur zweiten
wichtigen Feststellung der Kontrollabteilung -, hätte von Anfang an größtes
Augenmerk darauf gerichtet werden müssen, dass die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG & Co KEG) sich jeder gewerblichen Tätigkeit strikt zu enthalten hat, damit es nicht zu Steuerproblemen kommt und
die Innsbrucker Immobilien GesmbH (IIG) sowie die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) in ihren Rollen fein säuberlich getrennt werden.
Es ist eine ziemlich heftige Feststellung der Kontrollabteilung,
dass wir im Laufe der Existenz der Geschichte ein paar Mal mit Tätigkeiten
der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG & Co KEG) hart an
der Gewerblichkeit "vorbeigeschremmt" sind. Es war bei einem Auftrag
bzw. einem Wunsch von Seiten der Stadt Innsbruck an die Gesellschaften
nicht immer klar, wer jetzt gerade handelnde Person ist. Ob es die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG & Co KEG), die Innsbrucker
Immobilien GesmbH (IIG) als geschäftsführende Gesellschafterin oder die
Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) als Servicegesellschaft,
die natürlich auch kommerziell gewerblich tätig sein kann, ist. Man muss
anerkennen, dass dem derzeitigen Geschäftsführer die Problematik voll und
ganz bekannt ist und er auch sehr stark darauf achtet, dass bei jedem neuen
Projekt von Anfang an klar ist, wer der handelnde Rechtsträger ist.
Jetzt komme ich zu den wirklich gravierenden Problemen: Es
geht aus dem Bericht recht deutlich hervor, dass bei Klärungen in Fragen,
wer von Seiten der Stadt Innsbruck für was verantwortlich ist, wer was anzuordnen hat, welcher Weg zu gehen ist und wie bei den drei Gesellschaften vorgegangen werden muss, damit wir keine Probleme bekommen, die
Initiative regelmäßig eher von der Gesellschaft ausgegangen ist und nicht
von der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

GR-Sitzung 31.3.2005