Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_03-Maerz.pdf

- S.97

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tiger Bericht eingelangt ist; nicht einmal auf Nachfrage und auf Aufforderung. Die Gesellschaft war nicht in der Lage, diese einfachen Grundlagen,
die wir für das Beteiligungscontrolling benötigen, um diesen Kreislauf zu
schließen, zu liefern.
Es ist so, dass von der Geschäftsführung mit Aufforderung
vom 19.1.2005 die Bekanntgabe von konkreten strategischen Zielen usw.
für April 2005 zugesagt wurde. Auf diese Antworten warten wir, denn dann
können wir das wirklich in unser Beteiligungscontrolling-System, das bei
allen anderen Gesellschaften seit Oktober 2003 klaglos funktioniert, auch
tatsächlich einbauen.
Wenn im Bericht der Kontrollabteilung steht, dass im Beteiligungsbericht der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung für das Jahr 2003 für die Innsbrucker Immobilien GesmbH (IIG),
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG & Co KEG) und Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) nur allgemeine Angaben enthalten sind, dann ist das sehr wohl richtig. Bei der Erstellung des Beteiligungsberichtes für das Jahr 2003 können diese Angaben von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) mangels vorliegender entsprechender Jahresabschlüsse nicht enthalten sein. Im Jahr 2004 ist das sehr
wohl der Fall.
Wenn man das mit Gesellschaften, die ähnliche Aufgaben und
eine ähnliche Struktur haben, wie zum Beispiel die "Neue Heimat Tirol"
Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) oder die Tiroler Gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungs-GesmbH (TIGEWOSI) vergleicht, dann lassen sich aus den Kennzahlen, die im Beteiligungsbericht beinhaltet sind, natürlich schon entsprechende Schlüsse für
die Geschäftsführung ziehen, in welche Richtung sie sich gerade im Vergleich mit anderen zu entwickeln hat.
Die Aufgabe des Beteiligungscontrollings ist, den Ist-Zustand
aufgrund von Daten, die von den Gesellschaftern an das Beteiligungscontrolling geliefert werden, festzustellen. Dazu ist den Organen der Gesellschaft, auf der einen Seite dem Geschäftsführer und auf der anderen Seite
aber natürlich auch den Aufsichtsräten, welche die Interessen der Kontrolle
wahrzunehmen haben, entsprechendes Zahlenmaterial bzw. entsprechende

GR-Sitzung 31.3.2005