Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_03-Maerz.pdf

- S.98

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Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Das kann allerdings erst dann passieren, wenn die entsprechenden Zahlen vorliegen und in das System eingebaut werden können. Das sind nur einige Anmerkungen zu den Wortmeldungen von GR Mag. Fritz und GR Schreiner.
Aus meiner Sicht hat sich unter der Geschäftsführung von
Dr. Christian KARL die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Innsbruck
und der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG & Co KEG)
sehr positiv entwickelt. Ich gehe davon aus, dass in Zukunft gerade diese
Ungereimtheiten, die aus einem Führungsvakuum über eine bestimmte Zeit
entstanden sind, auch tatsächlich beseitigt werden können. (Beifall)
GR Mag. Fritz: Ich bin mit den Antworten oder Anmerkungen
verständlicherweise nicht ganz zufrieden. Hinsichtlich des Monitoring haben sich Fragen des Kontrollausschusses an den Geschäftsführer Dr. Christian KARL ergeben. Dieser hat uns mitgeteilt, dass das schlichte Zahlenmaterial, das die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung abfragt, zu wenig die Komplexität und soziale Nützlichkeit der Tätigkeit der Firmengruppe Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG
(IIG & Co KEG) abbildet und er sich bessere Reporting-Formen überlegt.
Ich bin natürlich nicht dagegen, wenn sich ein Geschäftsführer
überlegt, wie er besser, umfassender oder weit reichender seine Firma präsentiert.
(Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Wenn er den Mindeststandard erfüllt,
wären wir schon sehr zufrieden. Mehr kann jeder gerne tun.)
Ich höre mit Befriedigung, dass der Mindeststandard, den auch alle anderen
Gesellschaften berichten, auch von der Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KEG (IIG & Co KEG) berichtet werden muss.
(Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Das ist ihm, wie auch seinem Vorgänger, schriftlich mehrfach in unterschiedlichster Form mitgeteilt worden.)
Ich danke für diese Klarstellung und warte mit Interesse auf die erste Umsetzung.
Nun zu einem für mich wesentlichen Aspekt: Bgm.-Stellv.
Mag. Dr. Bielowski hat richtig gesagt, dass eine Beteiligungsverwaltung
nicht zu einer Gegengeschäftsführung werden "soll, darf und kann." Das
würde ich zu 100 % unterschreiben. Wir sprechen immer von ausgeglieder-

GR-Sitzung 31.3.2005