Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_04-April.pdf
- S.15
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auf Anhieb verstehen, was ja eine besondere Leistung ist. Das Buch ist ein
absoluter "Hit" und wird bereits verkauft und von ganz Österreich angefragt. Ich darf Dr. Ingrid Romen hier in aller Öffentlichkeit zu diesem Praxishandbuch gratulieren. (Beifall von allen Seiten)
8.
KUF 25/2005
Rechnungsabschluss per 31.3.2005 betreffend das Sondervermögen der Kranken- und Unfallfürsorge (KUF)
der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck
------------------------------------------------------------------Bgm. Zach: Gemäß § 2 des Gesetzes vom 30.6.2004,
LGBl. 70/2004, mit dem die Kranken- und Unfallfürsorge der Beamten der
Landeshauptstadt Innsbruck (KUF) beendet und das Innsbrucker Gemeindebeamtengesetz 1970 geändert werden, verfällt mit 1.4.2005 das Sondervermögen nach § 3 GKUFG 1998 zugunsten des Haushaltes der Stadtgemeinde Innsbruck. Diesem Verfall hat eine Aufstellung der Aktiva und
Passiva, die dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen ist, vorauszugehen.
In Ergänzung dazu, darf der Beschluss des Stadtsenates vom
13.5.2004 in seinem Punkt 2. in Erinnerung gebracht werden, wonach eine
weitere Verwendung der aufzulösenden Rücklage für die Bediensteten unter Einbindung der Personalvertretung geprüft werden soll. Den zuständigen städtischen Gremien ist in der Folge ein Vorschlag über die Verwendung der aufzulösenden Rücklage zu unterbreiten.
Nach Kenntnisnahme des nunmehr vorliegenden Endergebnisses und der Aufstellung der Aktiva und Passiva durch den Gemeinderat,
wird ein Vorschlag hinsichtlich der Verwendung der Restmittel erarbeitet
und ehestens vorgelegt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, den in der Beilage übermittelten Rechnungsabschluss der Kranken- und Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck (KUF) per 31.3.2005 dem Stadtsenat und Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen und nachfolgenden Beschluss zu erwirken:
GR-Sitzung 28.4.2005