Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_04-April.pdf
- S.21
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(earnings before interest and taxes) - das normale Betriebsergebnis - EBITDA (earnings before interest, taxes, depreciation and amortization) Betriebsergebnis vor Abschreibung und - das ist jetzt der springende Punkt
- der Cash-flow.
Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) war in diesen
drei Jahren zumindest aus ihrer Sicht in der Lage, diese aufgestellten Parameter im Business-Plan zu erfüllen. Die Bedingung lautet nämlich, wenn
für einen bestimmten Prozentsatz diese Ergebnisse, die im Business-Plan
angenommen wurden, unterschritten werden, gibt es eine Ausgleichszahlung, das heißt, einen Abzug für die Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG).
Beim Cash-flow gibt es nun nach der Entwicklung der letzten
Jahre folgendes Problem: Es wurde der gesamte handelsrechtlich festzustellende Cash-flow zugrunde gelegt. Man hätte seinerzeit besser nur den
operativen Cash-flow, also aus dem Betriebsgeschehen und nicht aus Investitionen und Anlagen, nehmen sollen. Das ist aber nicht geschehen.
Wörtlich ist der gesamte Cash-flow im Syndikatsvertrag verankert.
Nun ist Folgendes vorgekommen: Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) hat eigentlich - das konnte man nicht absehen - strategische Beteiligungen erworben. Beispielsweise die Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG), beispielsweise aber auch Investitionen in die Tiroler
Wasserkraft AG (TIWAG), weil die sich die Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) an der Südtiroler Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (SEL AG) und an
der Bayerngas GesmbH beteiligt hat. Hier waren auch beträchtliche Zahlungen zu leisten. Aus der Veräußerung des Gasgeschäftes bzw. bei der
Einbringung des Gasgeschäftes in die Erdgas Tirol GesmbH (TIGAS) haben wir auch einen Betrag in der Höhe von € 35 Mio erlöst - es ist noch
etwas mehr hinzugekommen -, die dann angelegt wurden. Das heißt, sie
wurden von Bargeld in einen Anlagefonds transferiert; so ähnlich wie das
die Stadt Innsbruck auch gemacht hat.
Hier sind rein verrechnungstechnisch und handelsrechtlich
Zahlungsabflüsse darzustellen, die dann natürlich den Cash-flow beträchtlich vermindert haben. Wir haben uns jetzt im Auftrag der Stadt Innsbruck
mit der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) zusammengesetzt und festgestellt, dass man das seinerzeit nicht bedacht hat. Jetzt soll der Syndikatsver-
GR-Sitzung 28.4.2005