Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_04-April.pdf
- S.22
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trag zum Vorteil der Stadt Innsbruck so geändert werden, dass nur mehr der
operative Cash-flow zu den anderen zwei Parametern herangezogen werden soll.
Ein weiterer Punkt ist die Beteiligung des Landes Tirol an der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) und die
Investitionsfinanzierung in die Regionalbahn, die auch von der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) betrieben werden soll.
Nach dem alten Syndikatsvertrag ist es grundsätzlich so, dass für alle Investitionen in den defizitären Bereichen, wie Bäder und Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB), die Stadt Innsbruck oder
auch andere Gebietskörperschaften aufzukommen hat. Die Stadt Innsbruck
hat dann alleine den Steuervorteil aus den Abschreibungen, die auch wiederum den Verlust erhöhen.
Es wäre nicht gerechtfertigt, wenn das Land Tirol in die Regionalbahn investiert, dass die Stadt Innsbruck auch dort die Steuervorteile
aus den Abschreibungen lukriert. Das soll im Syndikatsvertrag auch ausgewogen fest- und dargestellt werden. Jene Mittel, die das Land Tirol in die
Regionalbahn investiert, sind dann im Steuervorteil der Tiroler Wasserkraft
AG (TIWAG) zuzuwenden. Den Anteil, den die Stadt Innsbruck straßenbahnseitig investiert, ist als Steuervorteil der Stadt Innsbruck zuzurechnen.
Das wäre diese Zweite Zusatzvereinbarung.
Die Erste Zusatzvereinbarung hat eine andere Wurzel, nämlich
die Anteilsverkäufe des Bundes an das Land Tirol und an die Stadt Innsbruck an der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) und dann auch der
Weiterverkauf von Anteilen an die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB). Ausgangspunkt ist dieser Vertrag mit dem Bund, dem Land Tirol
und der Stadt Innsbruck. Das Land Tirol und die Stadt Innsbruck haben
jeweils vom Bund 25 % der Geschäftsanteile an der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) erworben, sodass das Land Tirol im letzten Jahr
noch und auch die Stadt Innsbruck mit 50 % beteiligt waren. Im Abtretungsvertrag des Bundes war eine Privatisierungsklausel mit zunächst 25 %
vorhanden.
Bei den anderen Länderflughäfen, die in gleicher Art und Weise den Ländern vom Bund überlassen worden sind - Salzburg, Klagenfurt
GR-Sitzung 28.4.2005