Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_06-Juni.pdf
- S.32
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verfügbar sind. Wenn sie beim Verbrennungsprozess durchgehen, kommen
sie als Oxide oder Salze wieder heraus.
Bei der Müllverbrennung wurde in den letzten Jahren in Bezug auf Rauchgasentgiftung sehr viel getan. Zumindest ein Großteil der
Schwermetalle - aber nicht alle - ist nicht mehr direkt in der Luft und die
Anrainerinnen bzw. Anrainer müssen das nicht mehr einatmen. Das ist aber
keine nachhaltige Lösung, weil in den Aschen und Schlacken diese Stoffe
weiterhin als biologisch verfügbare Substanzen letztendlich in die Umwelt
hineinkommen. Soviel zur Favorisierung dieser Anlage von Seiten der Umweltmedizin. Ich stehe für eventuelle Fragen gerne zur Verfügung. (Beifall
von allen Seiten)
StR Dr. Pokorny-Reitter: Sind Bioaerosole ein Beweisthema?
Dr. Rhomberg: Bioaerosole waren ursprünglich kein Beweisthema bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Das ist an und für
sich erst durch den AMBA-Beirat als Beweisthema hineingekommen. Warum ist es kein Beweisthema gewesen? Es gibt absolut keine Richtwerte
zum Schutz der Anrainerinnen bzw. Anrainer. Nur im Anlagenbereich
selbst gibt es für die Arbeiter bestimmte Grenzwertbestimmungen. Das
heißt, dass die dort beschäftigten Personen arbeitsmedizinisch direkt geschützt sind.
Ich habe zum Thema Bioaerosole eine sehr ausführliche Recherche gemacht. Die konzipierte Anlage gibt aufgrund der durch sehr viele Messungen von verschiedensten Anlagen gemachten Erfahrungen überhaupt keinen Hinweis, dass die Anrainerinnen bzw. Anrainer durch diese
Bioaerosole gefährdet sein könnten. Wir haben von Seiten des Generalunternehmers einfach keine Messwerte bekommen, was von dieser Nachrotte
an Bioaerosolen emittiert wird.
In Absprache mit dem AMBA-Beirat haben wir dann Folgendes vereinbart: Es gibt keinen plausiblen Grund anzunehmen, dass die Gesundheit der Anrainerinnen bzw. Anrainer gefährdet sein könnte, aber um
ganz sicher zu gehen, wird ein Beweissicherungsprogramm gemacht, das
ein Jahr vor Inbetriebnahme dieser mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage im Ahrental (AMBA) beginnt und mindestens während der
ersten zwei Jahre laufen soll. Ziel von diesem Beweissicherungsverfahren
GR-Sitzung 29.6.2005