Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_06-Juni.pdf

- S.73

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- 955 -

Was die Kunst betrifft, bespricht das die Intendantin mit dem
künstlerischen Personal, da es eine sehr starke Interaktion gibt. Die Zulagen, die Auslandsaufenthalte usw. bearbeitet Direktor Mayr. Er ist auch ein
Mitarbeiter des Tiroler Landestheaters und macht dies hervorragend. Die
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter werden nicht beschnitten und ich glaube,
dass es die bisherige Gestion weiterhin geben wird. Die Intendantin nützt
natürlich jede Gelegenheit, um bei der Vorsitzenden Landesrätin
Dr. Elisabeth Zanon und bei mir Wünsche vorzubringen, aber das ist nicht
gegen die Personalvertretung gerichtet.
Wir haben jetzt gehört, wie das Arbeitsverfassungsgesetz
(ArbVG) ausgelegt wird und was im Tiroler Landtag dazu gesagt wurde.
Ich weiß, dass es allen auf die Nerven geht, aber wir sollten uns einmal
woanders umsehen. Wir handeln streng nach dem Arbeitsverfassungsgesetz
(ArbVG) und unsere Leute müssen zum Einsatz kommen. Man muss sich
einmal ansehen, was alles an Technikern, Schauspielern usw. vom Nachbarland zu uns kommt. Wir schauen auf jene Leute, die wir angestellt haben. Gerade im künstlerischen Bereich gäbe es so manche Assistenz-Geschichten, die letztendlich dazu führen, dass unsere Leute nicht entsprechend zum Einsatz kommen, was mir aber sehr wichtig ist. Wir handeln im
Tiroler Landestheater sehr penibel und deshalb funktioniert es auch so gut.
Wir konnten im Tiroler Landestheater einen guten Abschluss
verzeichnen und wollen jetzt nicht darauf herumreiten. Wesentlich ist, dass
wir jetzt endlich einen anderen Aufteilungsschlüssel erreicht haben. Auch
wenn es lange gedauert hat und mehr sein hätte können, ist das für die Stadt
Innsbruck und für die Finanzen ein Quantensprung. Man darf aber die im
Tiroler Landestheater getätigten Investitionen mit der Fassadensanierung,
dem Vorplatz usw. nicht vergessen, wobei das Land Tirol natürlich auch
ordentlich mitgezahlt hat.
B:
Der Antrag des Stadtsenates vom 7.6.2005 (Seite 945) wird mit der Korrektur von Bgm. Zach (Seite 945) angenommen.

GR-Sitzung 29.6.2005