Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_07-Juli.pdf
- S.103
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Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Wir haben im vergangenen
Jahr einen Dienstbarkeitsvertrag beschlossen, mit dem geregelt wurde, dass
die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) eine Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt vor ihrem Gebäude in der Gilmstraße errichten kann. Diese Dienstbarkeit wurde eingeräumt bzw. unentgeltlich gewährt. Es geht heute nicht
um den Kostenbeitrag in der Höhe von € 1,5 Mio.
Ich glaube, dass die Auflistung hinsichtlich der Mehrkosten
dieser Lösung und über die Kosten der Gestaltung eine Entscheidung über
den Beitrag der öffentlichen Hand wesentlich erleichtern würde. Eine solche Auflistung liegt nicht vor. Der entsprechende Antrag des Stadtsenates
wurde schon im Jänner 2005 behandelt. Allerdings wurde er dann von der
Tagesordnung abgesetzt und ist zumindest hinsichtlich dieses Inhaltes nicht
mehr dem Stadtsenat vorgelegt worden.
Wenn man eine Detaillierung der Kosten vorlegt, was es kosten würde, wenn die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) die TiefgaragenEin- und Ausfahrt in das Haus verlegt hätte und was jetzt tatsächlich die
Neugestaltung der Gilmstraße und auch die entsprechende Oberflächengestaltung in der Gilmstraße gekostet hat, könnte man doch besser ermessen,
wie hoch der Beitrag seitens der öffentlichen Hand sein soll.
Heute geht es aber darum, dass die Planung der Gilmstraße
festgeschrieben und eine Vereinbarung mit der BTV-Real-Leasing III
Nachfolge GesmbH & Co KG getroffen wird. Diese Planung liegt dem
Stadtsenat schon seit längerer Zeit vor. Grundsätzlich glaube ich, dass sie
verkehrsorganisatorisch mit der Stadt Innsbruck abgesprochen wurde, aber
hinsichtlich der Gestaltung noch nicht im Detail ausgereift ist, weil es im
westlichen Teil, unmittelbar vor dem Eingangsbereich der Bank für Tirol
und Vorarlberg (BTV) eine Aufenthalts- und Verweilzone gibt.
Natürlich ist es verständlich, dass die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) mitreden bzw. mitentscheiden möchte. Deshalb dieser Vorschlag der Vereinbarung, dass dieses Gestaltungskonzept umgesetzt wird.
Dieses Gestaltungskonzept soll nicht nur umgesetzt, sondern es sollen der
Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) gewisse Rechte auf Dauer eingeräumt werden, sodass für sie ein qualifiziertes Mitspracherecht gegeben ist.
GR-Sitzung 14.7.2005