Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_07-Juli.pdf
- S.104
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 1133 -
Wir sind nicht gegen die Gestaltung und nicht gegen die verkehrsorganisatorische Lösung. Bei der Vereinbarung ist neu, dass ein Anrainer in einer Straße das Recht bekommt, über die Gesamtstraße zu befinden und hier qualifiziert in die Entscheidung einbezogen wird. Wir sind der
Auffassung, dass der öffentliche Straßenraum letzten Endes von der Stadtgemeinde Innsbruck immer uneingeschränkt gestaltet werden soll und nicht
einzelne Anrainer unbefristete Rechte bekommen. Bei unbefristeten Rechten wird die Vereinbarung nicht auf zwanzig, dreißig, fünfzig oder hundert
Jahre abgeschlossen, sondern dann gibt es überhaupt keine Befristung. Solange die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) dort besteht, kann sie nicht
maßgeblich mitentscheiden, aber immerhin in der Gesamtgestaltung mitwirken.
Das ist für andere Räume in der Stadt natürlich ein Präzedenzfall. Wenn die Hypo Tirol Bank umbaut, könnte ein ähnliches Begehren
kommen, dass sie nachhaltig bei der Gestaltung des Bozner Platzes oder in
der Maria-Theresien-Straße mitwirken möchte. Es könnten auch Private
kommen und sagen, dass die Maria-Theresien-Straße, wenn ein großes Einkaufszentrum entsteht, für sie in Hinkunft hinsichtlich der Gestaltung von
ganz besonderer Bedeutung ist. Deshalb möchten sie auch entsprechend
eingebunden werden und ein qualifiziertes Entscheidungsrecht haben. Das
ist das Problem, das wir sehen.
Ich habe es nicht als so gravierend empfunden, dass vorher im
Vorschlag enthalten war, dass die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) für
die Dauer von fünfzehn Jahren nicht nur ein Mitspracherecht, sondern auch
ein Mitentscheidungsrecht hat. Wenn eine Bank viel Geld in ihren Vorplatzbereich investiert, sollte sie auch eine gewisse Gewähr haben, dass
diese Gestaltung über einen bestimmen Zeitraum in dieser Form erhalten
bleibt. Das ist nachzuvollziehen und verständlich. Dass aber praktisch auf
ewig hier ein qualifiziertes Mitspracherecht eingeräumt wird, ist eine
Grundsatzfrage.
Ich glaube, dass man aus grundsätzlichen Erwägungen diesem
Antrag, unbeschadet der Gestaltung, nicht die Zustimmung geben kann.
Direktor Gaugg hat in der Sitzung des Stadtsenates noch die Frage gestellt,
was die Stadt Innsbruck im westlichen Bereich, unmittelbar vor dem Ein-
GR-Sitzung 14.7.2005