Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_07-Juli.pdf
- S.33
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weiligen Grundeigentümers steht. Nachdem ich sozusagen beim Höherwidmen, nachdem ich von diversen Infrastrukturkostenbeiträgen, so man
diese lukrieren kann, absehe, als Allgemeinheit nichts davon habe, denke
ich mir, dass es das einzige ist, was ich vom Höherwidmen als Allgemeinheit vom Grundbesitzer erwarte, dass er diese Widmung auch in dem Sinne
nutzt, wie sie gedacht ist. Wenn der Grundbesitzer sagt, dass er auf absehbare Zeit dort nicht bauen will, dann muss man dazu stehen und sagen, dass
eine Rückwidmung erfolgt, weil dann ist offensichtlich der Zweck der
Raumordnung durch diese Widmung nicht erfolgt. Die Widmung ist ein
hoheitlicher Akt, mit dem wir Zielsetzungen der Raumordnung umsetzen
wollen und nicht Sparkassenwünsche der Eigentümer. Das ist nicht der
Zweck des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG).
Man muss sich dazu bekennen, wenn man sagt, dass die
Raumordnung einen ordnungspolitischen Charakter hat. Um einen völligen
Wildwuchs des Landes Tirols hintanzuhalten, muss man sich darauf konzentrieren, dass man die ursprünglichen Ziele der Tiroler Raumordnung
auch umsetzen kann. Dazu gehören baulandmobilisierende Maßnahmen.
Oder, man bekennt sich dazu, dass die Raumordnung zwar gute Zielsetzungen hat, aber mehrheitsfähig ist nur das Nichtstun, also machen wir genau das, was raumordnungspolitisch aus eigener Ansicht, weil wir das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) beschlossen haben, das Falsche ist.
Wenn das die Konsequenz aus dem Nichtstun auf Landesebene ist, dann
Gute Nacht.
Bgm. Zach übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Bielowski.
GR Willi: Raumordnung ist eines der spannendsten, aber heikelsten Themen. Es gibt einmal zwei Grundpositionen. Entweder man
macht alles anlassbezogen oder man versucht Ordnung und Planung hineinzubringen. Mit den Örtlichen Raumordnungskonzepten haben sich das
GR-Sitzung 14.7.2005