Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_08-Oktober.pdf
- S.97
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37.
III 5631/2005
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. DH - B4/2,
Innsbruck - Dreiheiligen, Bereich
Zeughausgasse 7 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. DH B4/1, Zeichn. Nr. 3797), gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2001
GR Ing. Krulis: Der Bau- und ProjektAusschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig:
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Flächenwidmungen außer Kraft.
39.
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B1/2,
Innsbruck - Innenstadt, Bereich
Fallmerayerstraße 14, Schmerlingstraße 2, 4 und 6 sowie Bürgerstraße 21 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. IN - B1,
2. Entwurf, Zeichn. Nr. 3577), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses
vom 29.9.2005:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. DH - B4/2,
Innsbruck - Dreiheiligen, Bereich Zeughausgasse 7 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. DH - B4/1, Zeichn.
Nr. 3797), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001
wird beschlossen.
III 5633/2005
GR Ing. Krulis: Der Bau- und ProjektAusschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
38.
III 5632/2005
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F29, Amras,
westlicher Teilbereich der
Gp. 112 sowie Gp. 159, KG Amras (als Änderung des Flächenwidmungsplanes AM - F1,
Zeichn. Nr. 2912)
GR Ing. Krulis: Der Bau- und ProjektAusschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses
vom 29.9.2005:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F29, Amras,
westlicher Teilbereich der Gp. 112 sowie
Gp. 159, KG Amras (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes AM - F1, Zeichn.
Nr. 2912) wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
GR-Sitzung 20.10.2005
Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses
vom 29.9.2005:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B1/2,
Innsbruck - Innenstadt, Bereich Fallmerayerstraße 14, Schmerlingstraße 3, 4 und
6 sowie Bürgerstraße 21 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. IN - B1,
2. Entwurf, Zeichn. Nr. 3577), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2001, wird beschlossen.
40.
III 1591/2005
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. RE - F3, Pradl - Reichenau,
Bereich Kravoglstraße 13, Teilfläche der Gp. 1291/2, KG Pradl
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/eu, Zeichn.
Nr. 2584)
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme liegt dem Akt im
Original bei. Der erforderliche Projektsicherungsvertrag ist abgeschlossen.
Der Einschreiter spricht sich gegen die
derzeitige Verkehrssituation in der
Reithmannstraße aus und befürchtet eine