Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_08-Oktober.pdf

- S.98

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- 1388 -

Verkehrszunahme durch den Neubau mit
mehreren Wohnungen.
Die durch den gegenständlichen Flächenwidmungsplan ermöglichte kleine Bebauung mit fünf Wohnungen belastet die
Verkehrssituation in der Reithmannstraße
nicht nennenswert, sodass kein Zusammenhang mit dem Widmungsverfahren
besteht. Die Stellungnahme wird zuständigkeitshalber zur Prüfung an die Mag.Abt. II, Straßen- und Verkehrsrecht,
weitergeleitet.
Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses
vom 4.7.2005:
Der Flächenwidmungsplanentwurf Nr. RE
- F3, Pradl - Reichenau, Bereich Kravoglstraße 13, Teilfläche der Gp. 1291/2,
KG Pradl (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/eu, Zeichn. Nr. 2584)
wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Flächenwidmungen außer Kraft.

41.

III 3771/2005
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. MÜ - F8, Mühlau, Bereich
zwischen Arzler Straße, östlich
Ansitz Sternbach, Inn und Ferdinand-Weyrer-Straße (als Änderung des Verbauungsplanes
Nr. 24/k, Zeichn. Nr. 1821 sowie
der Flächenwidmungspläne
Nr. 80/hj, Zeichn. Nr. 3124 und
Nr. MÜ - F2, Zeichn. Nr. 3597)

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:

GR-Sitzung 20.10.2005

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses
vom 29.9.2005:
Der Flächenwidmungsplanentwurf Nr. MÜ
- F8, Mühlau, Bereich zwischen Arzler
Straße, östlich Ansitz Sternbach, Inn und
Ferdinand-Weyrer-Straße (als Änderung
des Verbauungsplanes Nr. 24/k, Zeichn.
Nr. 1821 sowie der Flächenwidmungspläne Nr. 80/hj, Zeichn. Nr. 3124 und Nr. MÜ
- F2, Zeichn. Nr. 3597) wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Flächenwidmungen außer Kraft.
Hier geht es um den großen Bereich des
Sternbach-Areals, wo es im Sinne des
Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG)
zu einer Rückführung von Bauland in
Freiland und um verschiedene grundsätzliche Widmungsverschiebungen auf der
Liegenschaft geht. Erwähnenswert ist,
dass keine Einsprüche eingegangen sind.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich
möchte in diesem Zusammenhang dem
Obmann des Bau- und Projekt-Ausschusses, dem Planungsstadtrat sowie den
Mitarbeitern der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, gratulieren, da dies wieder zehn
Beschlüsse des Bau- und Projekt-Ausschusses und zehn Anträge an den Gemeinderat waren, die alle einstimmig
angenommen wurden. Das ist auch ein
Zeichen für die gediegene Vorbereitung.
(Beifall von allen Seiten)

42.

Einbringung von dringenden Anfragen

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski teilt mit,
dass innerhalb der vorgesehenen Frist
sechs dringende Anfragen eingelangt sind,
deren Beantwortung unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt erfolgen
wird. Er bringt daraufhin diese Anfragen
zur Kenntnis.