Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_09-November.pdf

- S.105

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- 1505 -

Gesetzgeber herantreten, um eine
entsprechende Regelung zu erwirken.
Mag. Kogler und Tunner, beide e. h.
Kinder und Jugendliche von Sozial- und
Notstandshilfeempfänger sind derzeit im
Ausland nicht mitversichert.
Wenn nunmehr aber Kinder und Jugendliche insbesondere in den Sommerferien
bei einem Ferienlager im Ausland teilnehmen möchten, müssen die Eltern - ein Elternteil eine Bestätigung betreffend der
Kranken- und Unfallversicherung beibringen. Da dies jedoch in den meisten Fällen
nicht möglich ist, können die Kinder an
diesen Aufenthalten nicht teilnehmen.
Ich muss die Mag.-Abt. II, Soziales, sehr
loben, weil das kurzfristig schon einmal
der Fall war. Gerade zurückkommend auf
die im letzten Gemeinderat angeregte Diskussion, dass man mit Sachbearbeitern
nicht sprechen kann, muss ich das sehr
lobend erwähnen. Es ist der Fall gewesen,
dass drei Tage vor Abfahrt eines Kindes
nach Slowenien, die Mag.-Abt. II, Soziales, und der zuständige Sachbearbeiter
kurzfristig reagiert haben. Es wurde ausgestellt, dass die Stadt Innsbruck allfällige
Kosten betreffend Krankenaufenthalt und
notwendiger Unfallkosten übernimmt.
Diese zwei Kinder haben dann kurzfristig
die Möglichkeit gehabt, bei den Kinderfreunden mitzufahren, denn ansonsten
wäre ihnen das verwehrt geblieben. Dafür
möchte ich ganz ausdrücklich der Mag.Abt. II, Soziales, dem zuständigen Amtsleiter und dem zuständigen Sachbearbeiter recht herzlich danken. Die ganze Sache ist unbürokratisch und schnell über die
Bühne gegangen.
Es sind die Richtlinien noch nicht entsprechend im Gesetz bzw. mit der Krankenanstaltenkasse geregelt. Daher darf ich bitten, dass dies aufgegriffen wird, um eine
einheitliche Regelung zu treffen. Vor allem
auch danke, dass das damals so schnell
geklappt hat.
Bgm. Zach: Es gibt in Zukunft die ChipKarte, dann ist das nicht mehr notwendig.
GR Mag. Kogler: Die Kinder dürfen aber
trotzdem nicht Ausland, weil der Krankenschein nur in Österreich gilt.

GR-Sitzung 17.11.2005

Bgm. Zach: Mit der Chip-Karte gibt es
keinen Krankenschein und daher vermute
ich, dass das möglich ist. Dieser Fall war
so und das ist sehr erfreulich.

37.4

I-OEF 106/2005
Volksschule Innere Stadt, ostseitige Haltezone am gekennzeichneten Privatgrundstück (GR
Mag. Kogler)

GR Mag. Kogler: Ich stelle gemeinsam
mit meiner Mitunterzeichnerin folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge wie folgt beschließen:
Mindestens die Hälfte des vor der Volksschule Innere Stadt und in der Verwaltung
der Mag.-Abt. V, Erziehung, Bildung und
Gesellschaft, stehenden Privatgrundstückes wird als Haltezone für ankommende
und abzuholende Kinder ausgewiesen.
Mag. Kogler und Tunner, beide e. h.
In der Angerzellgasse befindet sich auf der
Ostseite, unmittelbar vor der Volksschule
ein etwa 50 m langer Parkstreifen, welcher
derzeit als Privatgrundstück (Bodenmarkierung, Tafel) gekennzeichnet wurde.
Dieses Straßenstück ist laut Auskunft
vieler Eltern von Schülern, fast immer zur
Gänze von den Pkw"s des Lehrpersonals
verparkt.
Erziehungsberechtigte, welche Kinder zur
Schule bringen bzw. von der Schule abholen möchten, haben zusätzlich auf Grund
der lokalen Begrenztheit (Einbahn, schmale Straße, Parkverbotszonen) der Angerzellgasse kaum eine Möglichkeit verkehrordnungsgemäß zu Halten. Darüber hinaus ist es daher beim - mit unter notwendigen - "schnellen Ein- und Aussteigen der
Kinder" schon zu gefährlichen Situationen
gekommen.