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Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_09-November.pdf

- S.13

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- 1413 -

Hauptbahnhof Innsbruck zur Gänze vom
Land Tirol zu finanzieren ist und die Stadt
Innsbruck für die angrenzenden Straßenzüge aufkommt.
Auch hier gibt es Stimmen, die sich fragen, warum die Stadt Innsbruck für die
angrenzenden Straßenzüge bezahlen
muss, weil der gesamte Umbau, die Sanierung und die Wiederherstellung usw.
mit dem Busbahnhof zusammenhängen.
Hier vertreten wir die Meinung, dass die
Stadt Innsbruck für diese Straßen zuständig ist und deshalb uns nichts anderes
übrig bleiben wird, als tatsächlich diese
Kosten zu berappen.
Aber darüber hinaus noch eine Vereinbarung mit dem Land Tirol abzuschließen,
wo man zu einer für die Stadt Innsbruck
sehr viel ungünstigeren bzw. nachteiligen
Kostenteilung kommt, können wir nicht
mehr nachvollziehen. Dies auch nicht im
Zusammenhang mit diesem Gesamtpaket,
da uns dieses zu wenig transparent
präsentiert wurde.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger hat die
Betonfahrbahnen angesprochen, was den
Bediensteten der Mag.-Abt. III, Tiefbau,
auch nicht ganz nachvollziehbar ist. Bei
der Straßenbahn wurden diese aufgrund
der Fundierungen benötigt, aber bei einem
Busbahnhof ist das nicht unbedingt notwendig. Das wäre technisch auch anders
lösbar. Diese Kosten für Betonfahrbahnen
schlagen sich immerhin mit zirka
€ 900.000,-- zu Buche.
Aus unserer Sicht gibt es auf Beamtenebene eine sehr gute Verhandlung. Üblicherweise ist es so, dass die Politiker im
Falle von Nachverhandlungen ein
besseres Ergebnis erzielen als die Beamten. In diesem Fall trifft das Gegenteil zu,
denn die Stadt Innsbruck muss mehr zahlen. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger hat es
bereits gesagt, dass die Stadt Innsbruck
jetzt für den Busbahnhof mehr als das
Land Tirol zahlt.
Daher kann ich nur die Frage stellen, wie
viel das Land Tirol für den Hauptbahnhof
Innsbruck bezahlt hat? Der Hauptbahnhof
Innsbruck wird ja nicht nur von den Innsbruckerinnen bzw. Innsbruckern frequentiert, sondern auch von den vielen
Pendlerinnen bzw. Pendlern sowie vom
Regionalverkehr.
GR-Sitzung 17.11.2005

Das Land Tirol hat für den Südtiroler Platz
keinen Euro bezahlt, denn diese Kosten
wurden von der Stadt Innsbruck zur Gänze übernommen bzw. ein Teil des
Gehsteiges vor dem Hauptbahnhof Innsbruck haben die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB) bezahlt. Von Seiten des Landes Tirol
ist nichts gekommen.
Wir sehen daher überhaupt keine Veranlassung, dieser geänderten Kostenteilung
zuzustimmen und werden uns daher auch
negativ und ablehnend verhalten. (Beifall
von Seiten der Fraktionen SPÖ und Innsbrucker Grüne)
GR Mag. Fritz: Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger hat zu 150 % Recht, wenn
er darauf hinweist, dass es keine Gnade
ist, dass das Land Tirol in Zukunft den
Regionalverkehr bestellt und bezahlt. Nur
als Zusatzinformation: Auf der Homepage
der Verkehrsverbund Tirol GesmbH (VTG)
des Landes ist nachzulesen, dass die Regionallinien als Dienstleistungskonzession
vor kurzem ausgeschrieben wurden, um
sie zu vergeben, weil sie endlich dahinter
gekommen sind, dass sie Besteller und
Bezahler des Regionalverkehrs zu sein
haben. Dies sowohl auf Grundlage der bestehenden Gesetzeslage als auch der
kommenden, nach der vom Staatssekretär
eingeleiteten, Nahverkehrsreform.
Nach dem bisherigen Gesetz, in dem die
Aufgabenträgerschaft für den Regionalund Stadtverkehr geregelt ist, werden
immer Länder und Gemeinden zusammen
genannt. In der Praxis aber - das ist in den
parlamentarischen Materialien von der Beschlussfassung im Juli 1999 nachzulesen ist man natürlich immer vom bewährten
Subsidaritätsprinzip ausgegangen, dass
insbesondere jene Städte mit eigenen Verkehrsunternehmen ihren Stadtverkehr
machen und für den Regionalverkehr sind
die Länder zuständig. Im neuen Gesetz derzeitiger Entwurfsstand 4.11.2005 der
Landeshauptleutekonferenz - bekommen
überhaupt nur mehr die Länder Geld.
Die so genannte "Verländerung", wie sie
im Moment geplant ist, sieht so aus, dass
alles inklusive der Bestellmittel nach den
alten §§ 24 und 26, das sind zusätzliche
Verkehre, die es zum Zeitpunkt des In-