Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_09-November.pdf
- S.14
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krafttretens des Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrsgesetzes
(ÖPNRV-G) noch nicht gegeben hat und
von irgendjemandem, meistens von
Städten, bestellt wurde, vom Bund zuerst
mit 50 % und später mit 30 % bezuschusst
worden sind. Diese Zuschüsse gehen
nach dem derzeitigen Entwurfs- und Diskussionsstand des Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrsgesetzes
(ÖPNRV-G) ausschließlich an die Länder.
Die Länder "sackeln" im Zuge der Verländerung Gelder ein, die bisher den
Städten zugeflossen sind. Zumindest ist
das der Diskussionsstand und vor allem
die Forderung der Landeshauptleutekonferenz. Wenn diejenigen, die in der Landeshauptleutekonferenz schreien, dass sie
das ganze Geld im Zuge der Verländerung
des Nahverkehrs haben wollen und uns
dann auch noch städtische Beiträge für
etwas, was zu 100 % in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, nämlich der Regionalverkehr, abknüpfen wollen, dann verstehe
ich die Welt nicht mehr. Dann hat Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger mit einer Ausnahme zu 100 % Recht. Die einzige Ausnahme ist die Stimmenthaltung, weil man
eigentlich dagegen stimmen muss, da so
etwas in meinen Augen eine echte Unverfrorenheit ist.
Alle, und die Frau Bürgermeisterin als
Erste, wissen, dass sich die Städte vom
ersten Tag an gegen eine solche Mittelaufteilung wehren und dass diese Reformüberlegungen in die Öffentlichkeit gekommen sind. Es gibt nicht nur vom
Österreichischen Städtebund, sondern von
mehreren Seiten daran Kritik.
Auch in allen Parteien gibt es Leute, die
sich dafür einsetzen, dass das geändert
wird. Nach dem allerneuesten Stand sehe
ich einen Silberstreif, dass sich in der Diskussion auf Bundesebene bezüglich der
Nahverkehrsreform etwas ändern wird.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski übergibt
den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger.
Solange die Landeshauptleute - das war
zwei Monate nach dieser im Akt zitierten
Vereinbarung zwischen LandeshauptGR-Sitzung 17.11.2005
mann-Stellvertreter Ferdinand Eberle,
Landesrätin Hosp, Bgm.-Stellv.
Mag. Dr. Bielowski und der Frau Bürgermeisterin - noch immer auf dem Standpunkt stehen, sie hätten gerne das ganze
Bundesgeld, das im Zuge der Nahverkehrsreform an die unteren Gebietskörperschaften, welche die Verantwortung
tragen sollen, weitergegeben wird, für sich
allein, dann sollen sie bitte die Last des
Busbahnhofes für den Regionalverkehr
auch alleine tragen. (Beifall von Seiten der
Innsbrucker Grünen)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Man
kann sehen, welche unterschiedlichen
Standpunkte vertreten werden. Ich möchte
betonen, dass mir diese Form von Kindesweglegung bezüglich des Regionalverkehrs nicht gefällt. Der Regionalverkehr ist
nicht nur ein Problem, welches das Land
Tirol betrifft, sondern im Wesentlichen ist
es ein Problem, das auf die Stadt Innsbruck Auswirkungen hat. Wir haben pro
Tag etwa 37.000 Einpendler und 11.000
Auspendler, was rund 50.000 Personen
nur im Berufsverkehr sind. Dies trifft zweimal pro Tag zu und daher sind es somit
100.000 Bewegungen.
Deshalb müsste es jedem einleuchten,
dass gerade aus der Sicht der Stärkung
des öffentlichen Verkehrs der Regionalverkehr von größter Bedeutung ist. Dies
betrifft nicht nur den Busverkehr, sondern
auch die Straßen- und Regionalbahn. Dazu haben wir uns ganz klar und eindeutig
bekannt.
Ich möchte noch auf die Vorlage bzw. auf
das Hauptproblem eingehen: Wir haben
eine Schnittstelle zwischen dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der
Region, Hauptbahnhof Innsbruck, Buslinien und den Verkehrsbewegungen
innerhalb der Stadt.
Das Interesse der Stadt Innsbruck kann
doch nur sein, dass möglichst viele Leute
animiert werden, auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) umzusteigen.
Das kann nur funktionieren, indem er gut
organisiert ist, es einen einheitlichen Standard und ein einheitliches Erscheinungsbild gibt. Weiters muss sichergestellt sein,
dass es denjenigen die umsteigen
müssen, möglichst leicht gemacht wird