Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_09-November.pdf

- S.39

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- 1439 -

Annahme des Angebotes. Ansonsten
müssten wir umgekehrt ein Angebot an
Robert Faccinelli und Renate Lasta
beschließen.
Bgm. Zach: Ich bin von Robert Faccinelli
in der Annahme geschieden, dass im
Gemeinderat keine Mehrheit zu Stande
kommt. Ich habe mich lange mit dem
Verkäufer unterhalten, der mir mehrfach
versichert hat, dass er mit dem Angebot
nicht mehr heruntergeht, da er mehrere
Interessenten hat. Er möchte weder in der
Zeitung stehen, noch angerufen werden
usw.
Ich war überzeugt davon, heute im Gemeinderat keine Zustimmung zu erhalten.
Dieser Kauf ist kein Schnäppchen, aber
man muss ihn unter anderen Aspekten
betrachten. Ich betrachte ihn als Kulturmensch.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es
wurde der Vorschlag gemacht, den Punkt
5. dahingehend abzuändern, dass wir die
beiden letzten Sätze folgendermaßen
formulieren, wobei ich die Frage stellen
möchte, ob man den vorletzten Satz "Der
Mietvertrag beginnt mit 1.1.2006 …" doch
belassen sollte. Es würde an und für sich
genügen, wenn der letzte Satz wie folgt
lautet.
"Die Festlegung der näheren Vertragsdetails obliegt dem Stadtsenat."
Damit ist der Vertragsentwurf dem
Stadtsenat vorzulegen und wir könnten
deshalb den Satz "Der Mietvertrag beginnt
mit 1.1.2006 …" eigentlich streichen und
nicht beschließen.
StR Dr. Gschnitzer: An und für sich ist für
den Abschluss von Mietverträgen der
Stadtsenat allein zuständig. Diese Vorwegbindung hat in dem Antrag nichts zu
suchen.
GR Dr. Rainer: Ich muss voll und ganz
StR Dr. Gschnitzer beipflichten, da meiner
Ansicht nach über die Frage, welche Verträge in der Folge abgeschlossen werden,
im Antrag nichts enthalten sein soll. Wenn
das Anbot aufrecht ist, kaufen wir diese
Liegenschaft.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
glaube, dass der reduzierte Vorschlag

GR-Sitzung 17.11.2005

durchaus passt. Ich darf vielleicht den
Punkt 5. noch einmal verlesen:
"Nach Abschluss des Rechtsgeschäftes
und Unterfertigung der Vertragsurkunde
wird die Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) weiter ermächtigt und
beauftragt, zur Sicherung des Fortbestandes des dort tätigen Vereins "Theater an
der Sill" mit der Vereinsleitung einen Mietvertrag abzuschließen, wobei der jährliche
Bestandzins von € 40.000,-- wertgesichert
vereinbart wird. Der Mietvertrag beginnt
mit 1.1.2006. Die Festlegung der näheren
Vertragsdetails obliegt dem Stadtsenat."
GR Dr. Rainer: Wahrscheinlich wird es
gar kein Mietvertrag, sondern ein Pachtvertrag sein, weil damit ein Gebäude und
dessen Nutzung verbunden ist. Weiters ist
zu überlegen, ob wir nicht wie beim Tiroler
Landestheater eine Dienstbarkeit hinsichtlich der Benutzung machen. Es gibt hier
mehrere Möglichkeiten und deshalb würde
ich der Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) nicht vorgreifen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Dann
wird der Mietvertrag auf Vertrag reduziert.
StR Dr. Pokorny-Reitter: Wenn, dann
müssten wir den Punkt 5. zur Gänze streichen, da sonst die Innsbrucker Immobilien
Service GesmbH (IISG) beauftragt wird,
einen Vertrag - welchen auch immer - abzuschließen.
Der Vertrag passiert nicht mehr den Stadtsenat, sondern aufgrund der Reduzierung
wird die Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) damit beauftragt. Der
Punkt 5. soll zur Gänze gestrichen werden.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das
hätte ich nicht so gesehen, aber wenn die
Juristen das so vorschlagen, wird der
Punkt 5. zur Gänze gestrichen. Dann erfolgt wahrscheinlich eine mündliche Auftragserteilung seitens der Frau Bürgermeisterin an die Innsbrucker Immobilien
Service GesmbH (IISG), einen solchen
Vertrag zu erstellen.
Bgm. Zach: Ich habe soeben mit Robert
Faccinelli telefoniert, der den Kaufpreis auf
€ 1.200.000,-- reduziert. (Beifall)