Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_09-November.pdf

- S.43

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ist, mit einer Fläche von 1.297 m2 zu nachstehend angeführten Konditionen:
1. Der Kaufpreis wird in der nicht
öffentlichen Sitzung referiert und ist
nach allseitiger beglaubigter Vertragsunterfertigung und Vorlage eines
Ranganmerkungsgesuches für die
beabsichtigte Veräußerung im Laufe
des Jänner 2006, spätestens am
31.1.2006, zur Zahlung fällig.

11.

II-SV 2421e/2005
IISG 3/2004
Erlerstraße, Auflassung einer
Teilfläche des Grundstückes
1060/2, vorgetragen in EZ 252,
Grundbuch 81113 Innsbruck, im
Ausmaß von 405 m2 durch Verordnung

Beschluss (einstimmig):

2. Der Verkäufer sichert ausdrücklich die
Freiheit von grundbücherlichen Belastungen und Bestandrechten sowie
Nutzungsrechten Dritter zu.

Antrag des Stadtsenates vom 16.11.2005:

3. Mit der Vertragsabwicklung und der
Festlegung der näheren Vertragsdetails wird die Innsbrucker Immobilien
Service GesmbH (IISG) beauftragt.

§1

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski übergibt
den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Diese
Liegenschaft dient zur Arrondierung eines
Gewerbegebietes im Bereich von Mühlau.
Das ist wiederum ein Zeichen einer vorausschauenden Grundstückspolitik und
damit vorausschauenden Wirtschaftspolitik
der Stadt Innsbruck.
In letzter Zeit ist es uns wirklich gelungen,
schöne zusammenhängende Gewerbeflächen - das hat es vorher noch nie gegeben - herzustellen, die dann auch entsprechend an Wirtschaftsunternehmen und
Wirtschaftsbetriebe weitergegeben werden
können.
Ich kann Ihnen entgegen allen Unkenrufen
versichern, dass die Nachfrage nach
solchen Grundstücken und Betriebsansiedelungen in der Stadt Innsbruck sehr groß
ist. Wir stehen derzeit mit einem Unternehmen größeren Umfanges in Verhandlungen, welches eine Vielzahl von Arbeitsplätzen in der Stadt Innsbruck mit sich
bringen wird.
Somit können wir eines der Grundstücke,
das in der letzten Sitzung des Gemeinderates beschlossen wurde, bereits einer
Verwertung zuführen.

GR-Sitzung 17.11.2005

Gemäß § 15 Abs. 1 Tiroler Straßengesetz,
LGBl. Nr. 13/1989, zuletzt geändert durch
das Gesetz LGBl. 3/2004, wird verordnet:
Die im beiliegenden Teilungsplan des
Dipl.-Ing. Dr. Jürgen Ernst vom 16.8.2004,
GZ 4373/04, ausgewiesene Teilfläche 1060/2 des Grundstückes 1060 KG
Innsbruck wird als Gemeindestraße aufgelassen.
§2
Der Teilungsplan bildet einen Bestandteil
dieser Verordnung.
§3
Diese Verordnung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.
Diese Teilfläche hat man damals der Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft
verkauft, aber es wurde noch immer nicht
diese Exkamerierung durchgeführt. Das
zuständige Amt hat hier sehr gezögert und
hat immer behauptet, dass dies schwierig
sei. Ich habe mir immer gedacht, dass diese Angelegenheit schon längst erledigt ist.
Nachdem ich es sehr ernst nehme, was
unsere Ämter und die Experten sagen StR Dr. Gschnitzer hat hier auch Bedenken angemeldet - habe ich beim Land Tirol
über den Magistratsdirektor nachfragen
lassen, die jedoch jegliche Bedenken ausgeschlossen haben.
Ich bitte die Mitglieder des Gemeinderates, die Auflassung dieser Teilfläche, wo
die Einfahrt war und sich jetzt diese schönen Marmorrampen befinden, im Ausmaß
von 405 m2 zu genehmigen.