Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_09-November.pdf

- S.71

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- 1471 -

Es gibt Leute, die am Land wohnen, wenig
Pension haben und trotzdem ihr Auslangen finden. Andererseits gibt’s auch Leute
in der Stadt, die keine Möglichkeit haben,
einmal einzukehren und etwas zu erhalten, weil diese tatsächlich jeden Handgriff
zahlen müssen und ganz arme Menschen
sind. Gerade Frauen sind davon betroffen.

Der von GR Engelbrecht eingebrachte
dringende Antrag (Seite 1468) begehrt die
Abänderung eines Gemeinderatsbeschlusses und ist daher unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt "Einbringung
von Anträgen" erneut zu stellen.

Ich bitte, dass der Stadtsenat diese
Fragen eingehend prüft, denn das ist
wichtig, dass wir dann bald eine Entscheidung treffen.

32.5

Beschluss (einstimmig):
Der von GR Linser eingebrachte dringende Antrag (Seite 1468) wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.

32.3

I-OEF 100/2005
Mietzinsbeihilfe, Miteinbeziehung der Betriebskosten in die
Berechnung (GR Linser)

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
SPÖ, ÖVP, FREI und GR Wanker;
17 Stimmen):
Dem von GR Linser eingebrachten dringenden Antrag (Seite 1468) wird die
Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb der
Antrag der geschäftsordnungsmäßigen
Behandlung zugeführt wird.

32.4

I-OEF 101/2005
Südseitige Kapuzinergasse, Aufhebung des Halte- und Parkverbotes östlich und westlich der
Einfahrt zum Kapuzinerkloster
(GR Engelbrecht)

GR Mag. Fritz: Zur Geschäftsordnung!
Das ist zwar ein löbliches und vernünftiges
Ansinnen, aber es begehrt die Abänderung eines Gemeinderatsbeschlusses,
weil wenn es jetzt dort ein Halte- und
Parkverbot gibt, dann muss es der
Gemeinderat irgendwann verordnet haben
und daher ist dieses Ansinnen nicht im
Wege eines dringenden Antrages möglich.

I-OEF 102/2005
Angergasse, Tonnagebeschränkung von 3,5 t (GR Engelbrecht)

GR Mag. Fritz: Zur Geschäftsordnung!
Der Antrag ist in Richtung eines Ersuchens des Gemeinderates an die Frau
Bürgermeisterin als Bezirksverwaltungsbehörde umzuformulieren, weil nämlich
Tonnagebeschränkungen nicht vom Gemeinderat, sondern von der Bezirksverwaltungsbehörde verordnet werden
müssen. Das steht leider so in der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Wir können zwar die Frau Bürgermeisterin
ersuchen, als Bezirksverwaltungsbehörde
das zu veranlassen, aber wir können nicht
beschließen, dass im Verlauf der Angergasse eine Tonnagebeschränkung verordnet wird. Diesen Antrag müsste die
Frau Bürgermeisterin à limine zurückweisen.
Wenn der Anregung Folge geleistet wird
und die Frau Bürgermeisterin lässt dies
zu, dann kann man den Antrag noch umformulieren.
GR Engelbrecht: Ich lese jetzt den neuen
Text des Antrages noch einmal vor:
Der Gemeinderat ersucht die Frau
Bürgermeisterin als Bezirksverwaltungsbehörde im gesamten Verlauf der Angergasse eine Tonnagebeschränkung von
3,5 t (ausgenommen Zulieferer) zu
verordnen.
Engelbrecht e. h.
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ, FREI
und GR Wanker; 8 Stimmen):
Dem von GR Engelbrecht eingebrachten
abgeänderten dringenden Antrag (Seite
1471) wird die Dringlichkeit zuerkannt.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich
stelle den Antrag

GR-Sitzung 17.11.2005