Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_09-November.pdf

- S.72

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2005_09-November.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2005
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 1472 -

auf Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung.

Bezirksverwaltungsbehörde in Auftrag
geben soll.

Bgm. Zach: Ich würde den Vorschlag
machen, wenn man einverstanden ist,
dass ich den Antrag gleich einer behördlichen Prüfung zuweise. Ich halte die Sache
schon wert, geprüft zu haben, denn ich
kann das, was in der Begründung
angegeben ist, selber bestätigen.

GR Engelbrecht: Es wird in dem Antrag
bewusst nur die Angergasse angesprochen, da ich schon erwähnt habe, dass
das Problem in der Exlgasse nicht auftritt.
Daher sollte man dort einmal einen ersten
Schritt in der Richtung machen, weil ein
massiver Schleichverkehr von Norden
nach Süden zu bemerken ist.

GR Mag. Fritz: Frau Bürgermeisterin, das
müssen wir nicht beschließen, denn der
Antrag lautet jetzt, dass die Frau Bürgermeisterin als Bezirksverwaltungsbehörde
etwas zu tun hat. Das ist dann eine
Meinungsäußerung des Gemeinderates.
Wenn die Frau Bürgermeisterin das
Ersuchen für richtig hält, dann wird beim
Amt ein Ermittlungsverfahren in Auftrag
gegeben und irgendwann gibt es eine
entsprechende Verordnung. Das muss
aber nicht vorher im Stadtsenat behandelt
werden.
Wenn die Frau Bürgermeisterin meint,
dass der Verkehrs- und Umweltschutzausschuss nachdem das Ermittlungsverfahren
vorliegt, seine Meinung dazu abgeben soll,
dann kann sie das auch tun. Jedenfalls
müssen wir als Gemeinderat den Antrag
niemandem zuweisen, weil wir beschließen, dass wir uns das wünschen und dann
geht die Sache ihren Gang.
Was die Frau Bürgermeisterin als Bezirksverwaltungsbehörde mit dem Antrag tut,
kann der Gemeinderat nicht determinieren.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich
halte trotzdem meinen Antrag auf
Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
aufrecht,
denn ich möchte mir die genaue Textierung, den Inhalt und eventuelle Ergänzungen zu diesem Antrag noch vorbehalten,
weil es kann sich bei näherer Betrachtung
herausstellen, dass nicht nur eine isolierte
Maßnahme, sondern eine großräumigere
Betrachtung notwendig ist.
Daher bin ich der Meinung, dass sich der
Stadtsenat mit dem Antrag befassen und
dann gemeinsam mit der Frau Bürgermeisterin die entsprechenden Veranlassungen und Ermittlungsverfahren bei der
GR-Sitzung 17.11.2005

Für mich ist das deshalb dringend, weil
sich besonders am Wochenende chaotische Zustände einstellen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Engelbrecht eingebrachte
abgeänderte dringende Antrag (Seite
1471) wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.

33.

Behandlung eingebrachter Anträge

33.1

I-OEF 59/2005
Aufsichtsrat der Tiroler Landestheater und Orchester GesmbH
Innsbruck, Entsendung einer/s
Arbeitnehmervertreterin/s (GR
Grünbacher)

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich
stelle den Antrag
auf Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung,
denn es ist dazu noch eine rechtliche
Prüfung notwendig.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Grünbacher und Mitunterzeichnern in der Gemeinderatssitzung am
29.6.2005 eingebrachte Antrag wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.