Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_01-Jaenner.pdf

- S.10

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-5-

behörde schlage ich Dr. Bernhard Holas
vor. Im Verhinderungsfall ist dies dessen
Stellvertreter Dr. Peter Brühwasser. Zum
Vorsitzenden der Gemeindewahlbehörde
wird Dr. Richard Hochschwarzer und als
Stellvertreter Dr. Michael Wurnitsch bestellt.
Es gibt noch die Beisitzerverteilung auf
Grund der Wahl 2000, die aber allen
Fraktionen zugegangen ist.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 21.12.2005:
Namentliche Berufung von sechs nicht
dem Richterstand angehörigen Beisitzern
der Hauptwahlbehörde unter Beachtung
der zahlenmäßigen Stärke der im
Gemeinderat vertretenen Parteien gemäß
§ 7 Abs. 2 IWO 1975:
a) "Für Innsbruck"
Ordentliche Mitglieder:
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Michael
Bielowski
GR Hans Haller
GR Brigitte Lercher
Ersatzmitglieder:
Ing. Manfred Putz
GR Josef Sailer jun.
GR Dipl.-Ing. (FH) Georg Schlögl
b) Die Innsbrucker Grünen
Ordentliches Mitglied:
GR Mag. Fritz
Ersatzmitglied:
Mag. Sonja Pitscheider
c) Sozialdemokratische Partei
Ordentliches Mitglied:
Dr. Günther Hye
Ersatzmitglied:
Mag. Gerold Dünser
d) Innsbrucker Volkspartei – Vizebürgermeister Dipl.-Ing. Eugen
Sprenger
Ordentliches Mitglied:
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Eugen
Sprenger

GR-Sitzung 26.1.2006

Ersatzmitglied:
GR Elfriede Moser
Festsetzung der Zahl der Beisitzer der
Gemeindewahlbehörden analog der Zusammensetzung der Hauptwahlbehörde
mit sechs.
Festsetzung der Zahl der Beisitzer der
Sprengel- und Sonderwahlbehörden mit
drei sowie deren Verteilung auf die im
Gemeinderat vertretenen Parteien gemäß
§ 7 Abs. 3 IWO 1975.
GR Federspiel regt an, dass der Spagat,
an dem der Rotstift angebracht ist, eine
entsprechende Länge aufweisen soll, sodass auch die letzte Wählergruppe am
Stimmzettel leicht erreicht bzw. angekreuzt werden kann.
Zudem ist für eine ausreichende Beleuchtung in den einzelnen Wahlzellen
Sorge zu tragen.

5.

IV 6931/2005
IISG 461/2004
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
des Baurechtes hinsichtlich der
Baurechtsliegenschaft EZ 1069,
Grundbuch 81102 Amras, bestehend aus Grundstück 686/3 mit
dem Objekt Bernhard-Höfel-Straße 9 vom Bauberechtigten,
Buchbinderei Anton Schwab
Söhne OHG

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 21.12.2005:
Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft vom
Bauberechtigten, Buchbinderei Anton
Schwab Söhne OHG, das Baurecht hinsichtlich der Baurechtsliegenschaft
EZ 1069, Grundbuch 81102 Amras, bestehend aus Grundstück 686/3 mit dem Objekt Bernhard-Höfel-Straße 9, welches vertragsgemäß bis 30.4.2024 noch dauert.
Der Baurechtsvertrag wird einvernehmlich
mit 31.12.2005 beendet und aufgehoben.
Die Stadtgemeinde Innsbruck bezahlt dafür einen einmaligen in der nicht öffentlichen Sitzung zu referierenden Ablösebetrag, der mit schuldbefreiender Wirkung an
die Gläubigerbank, Bank Austria AG, zur