Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_02-Feber.pdf
- S.17
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Eine Bewilligung kann von allfälligen Auflagen und Bedingungen, wie z. B. Vornahme einer öffentlichen Ausschreibung und
Vergabe an den Bestbieter abhängig gemacht werden. Bei Nichterfüllung einer
Bedingung oder Nichteinhaltung einer Auflage kann die Subvention wie bei widmungswidriger Verwendung zurückgefordert werden.
Es lag ein Änderungsantrag auf Grund eines Berichtes der Kontrollabteilung vor. Es
geht darum, wer berechtigt ist, Zusagen
für Subventionen zu geben, abzuwickeln
und zu unterschreiben. In weiterer Folge
muss alles kontrolliert werden. Der Verwendungsnachweis ist notwendig.
eine Förderung erhalten haben und nur
diese wegen der Wertgrenze in den Gemeinderat kommt. Alle anderen Ansuchen
sind diese Woche im Stadtsenat einstimmig beschlossen worden.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
22.2.2006 wird angenommen.
12.
Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf einer zirka 234 m2 großen
Teilfläche aus dem städtischen
Grundstück 3205/1, vorgetragen
in EZ 790, Grundbuch 81111 Hötting (Höhenstraße), an Keuschnigg Georg
Es kann, wenn das nicht eingehalten wird,
der Betrag voll oder teilweise zurückgefordert werden.
11.
V 3063/2006
Öffentliche Privatbücherei der
Ursulinen, Förderbeitrag 2006
Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom 25.1.2006:
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck als
grundbücherliche Eigentümerin des
Grundstückes 3205/1, vorgetragen in
EZ 790, Grundbuch 81111 Hötting
(Höhenstraße), verkauft und übergibt
und Georg Keuschnigg kauft und
übernimmt aus diesem Grundstück
die im vorliegenden Lageplan rot eingefärbte Teilfläche im Ausmaß von
zirka 234 m2 zu einem Gesamtkaufpreis von € 21.405,--.
2.
Sollte sich im Zuge des zu erstellenden Teilungsplanes ein abweichendes
Flächenausmaß ergeben, wird dem
endgültigen Kaufpreis folgende Bewertung zugrunde gelegt: Pro Quadratmeter befestigter Zubauteil
€ 200,--; pro Quadratmeter Gartenanteil € 50,--.
3.
Da die kaufgegenständliche Teilfläche
derzeit mit Nutzungsrechten insbesondere Einforstungsrechten belastet
ist, hat der Käufer selbst dafür Sorge
zu tragen, ob seiner Veranlassung
und insbesondere Kosten die Lastenfreiheit dieser Teilfläche zu erlangen.
4.
Da an das Grundstück des Käufers im
Norden und Nordwesten steile Hänge
angrenzen, von denen immer wieder
durch natürliche Erosion kleinere und
Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom 22.2.2006:
Dem Förderbeitrag 2006 für die öffentliche
Privatbücherei der Ursulinen in der Höhe
von € 27.870,-- soll zugestimmt werden.
Sie wissen, dass die Ursulinen eigentlich
mehrere Zwecke zu erfüllen haben. Die
Bücherei, weil sie für den Stadtteil ein Ort
der Begegnung, der Ausbildung, der Jugend, aber auch der älteren Menschen ist,
wo ehrenamtlich gearbeitet wird. Da das
keine reine Schul- oder Pfarrbücherei ist,
war dies immer auch eine kulturpolitische
Entscheidung, die von mir als Kulturreferentin, aber auch von der Gesellschaftsreferentin für Erziehung und Bildung und
dem Schulwesen stark unterstützt wurde.
In diesem Ortsteil ist die Schule und die
Bücherei ein Ort der Begegnung, der Zusammenkunft, eine Drehscheibe sozusagen. Das haben die Schulerhalter durch
die entsprechende Betreuung sehr unterstützt.
Sie sehen aufgelistet, dass der Betrag
gleich geblieben ist.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich
möchte nur ergänzen, dass natürlich auch
alle anderen öffentlichen Privatbüchereien
GR-Sitzung 23.2.2006
IV 1157/2006
IISG 368/2004