Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_02-Feber.pdf

- S.39

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- 130 -

rung im Sinne der Stellungnahme städtebaulich vertretbar, weshalb nunmehr ein
zweiter Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes mit abgeänderter Baugrenzund Baufluchtlinie vorgelegt wird.
Eine Verschiebung des Umkehrplatzes erscheint derzeit nicht sinnvoll. Um eine zu
große bauliche Dominanz im Bereich des
Mühlenweges hintan zu halten, wurde die
zulässige Baumassendichte teilweise korrigiert, die Bauplatzgröße limitiert und die
südliche Baugrenzlinie weiter von der
Hangkrone abgerückt.
Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses
vom 9.2.2006:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ - B7/1,
Mühlau, Bereich zwischen Anton-RauchStraße, Hauptplatz, Mühlenweg, Arzler
Straße, Otto-Winter-Straße und Haller
Straße (teilweise als Änderung des Bebauungsplanes Nr. MÜ - B2, Zeichn.
Nr. 3627), gemäß § 56 Abs. 2 TROG
2001, (2. Entwurf) wird beschlossen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) auf
zwei Wochen herabgesetzt.
Dazu möchte ich noch ergänzen, dass alle
Maßnahmen im Einvernehmen mit dem Eigentümer des Anwesens Sternbach in
Mühlau, Dr. Liphart - ich weiß nicht, ob er
Graf, Baron oder Fürst ist -, getroffen wurden. Ich glaube, dass dies sehr fair und
notwendig ist, nachdem der Eigentümer im
Gegenzug auf eigenen Wunsch für sehr
viele große Baulandflächen auf Rückwidmung angesucht hat.
Wir haben jetzt insgesamt ein sehr schönes Paket geschnürt, das sehr wohl dem
Ansitz, aber auch der gesamten Entwicklung in diesem Bereich zugute kommt.
(Beifall)
Bgm. Zach: Ich darf noch hinzufügen,
dass der Ausdruck für die Gestion des
Dr. Liphart in jeder Art und Weise, egal
welchen Titel er noch hat, "nobel" ist. Ich
glaube, wir können dem zustimmen.

GR-Sitzung 23.2.2006

22.

III 131/2006
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F30, Amras, Bereich Teilfläche der Gpn. 622,
2995/2 und 553/1, alle KG Amras
(Altdeponie Rossau) - (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F23, Zeichn.
Nr. 3579)

GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mit
Stimmenmehrheit (gegen GR Mag. Fritz,
GR Haager und GR Buchacher; 3 Stimmen),
die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F30, Amras,
Bereich Teilfläche der Gpn. 622, 2995/2
und 553/1, alle KG Amras (Altdeponie
Rossau) - (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F23, Zeichn.
Nr. 3579) zu beschließen.
Ich möchte, damit die Diskussion nicht ins
Unendliche ausufert, vielleicht mit Zustimmung von StR Dr. Gschnitzer und von der
Frau Bürgermeisterin die vorliegende Vereinbarung vom 13.2.2006 mit dem Betreiber, Gerold Meindl, vorlesen.
Ich rege das deshalb an, da es im Bauund Projekt-Ausschuss zu diesem Thema
eine sehr lange Diskussion gegeben hat.
Im Zusammenhang mit der Flächenwidmung wurden berechtigte Fragen gestellt,
da man beim gesamten Projekt des Deponiekörpers, der zum Teil auf städtischem
Grund und zum Teil auf einem Grund der
Gemeinde Ampass liegt, gewisse Befürchtungen hatte, dass es hier möglicherweise
zu einer einseitigen Umsetzung auf unserem Gemeindegebiet kommt und dass der
Betreiber diesen zweiten Teil dann nicht
errichtet.
In diesem Zusammenhang hat es im Bauund Projekt-Ausschuss eine Diskussion
und eine Hinterfragung des ersten Vertrages, der zwischen der Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) und dem
Betreiber abgeschlossen wurde, gegeben.
Wir haben angeregt - StR Dr. Gschnitzer
hat den Part als Aufsichtsratsvorsitzender
übernommen -, dass man diesen Vertrag
nun konkretisiert, da im ersten Vertragsentwurf viele Dinge offen gelassen