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Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_02-Feber.pdf

- S.38

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geblichen ÖPNV-Trasse - wie es einmal
so schön im Verkehrskonzept gestanden
ist - antut und was an zusätzlichem Stau
bzw. Staukosten zu erwarten ist, wenn
man aus dieser Tiefgarage in der Gilmstraße den Verkehr in die Museumstraße ableitet.
Das ist eine Schwäche an diesem gesamten Konzept. Es ist schon in Ordnung,
wenn man die Autos unter die Erde bringen möchte und versucht, die Parkplätze
an der Oberfläche wegzubringen, aber
man muss sich darüber Gedanken machen, dass eine Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt enorme Auswirkungen für den Verkehr hat, die für die Stadt nicht sehr positiv
sind.
Eine Zukunftslösung wird wahrscheinlich
schon irgendwo in der weiteren Verbindung der Tiefgaragen liegen, sodass Einund Ausfahrten auch woanders möglich
sind, damit es zu keinem vorprogrammierten Chaos rund um den Bozner Platz
kommt.
Bgm. Zach: Die vorprogrammierten Katastrophen treten Gott sei Dank nicht ein.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich
möchte kurz zu dem angesprochenen Monopol Stellung nehmen. Es ist schon klar,
dass es ein Betreibermonopol gibt. Die
Tiefgaragen gehören irgendjemandem und
die Tarifgestaltung bestimmt immer noch
der Eigentümer und nicht der Betreiber.
Die Eigentümerstruktur bei den Innsbrucker Tiefgaragen ist eigentlich schon sehr
differenziert und nicht monopolartig zu betrachten.
GR Dr. Rainer: Noch einige Worte zum
Ablauf: Wir haben uns in der letzten Sitzung des Verkehrs- und Umweltschutzausschusses hauptsächlich mit diesem
Tagesordnungspunkt befasst. Dazu haben
wir vorerst ein sehr aufwendiges und umfangreiches Ermittlungsverfahren durchgeführt.
Nach Vorlage der Großpläne, die uns von
den Beamten vorgelegt wurden, sind wir
zur Meinung gekommen, dass es sich um
jene Lösung handelt, die hier am besten
vertretbar ist. Ich glaube, man sollte wirklich respektieren, dass hier nicht politisch
vorgegangen worden ist. Es ist keine Rede
davon, dass die Wilhelm-Greil-Straße eine
GR-Sitzung 23.2.2006

Hauptdurchzugsstraße wird. Das ist gar
nicht möglich, da die Wilhelm-Greil-Straße
von der Gilmstraße in Richtung Osten sogar eine Einbahnstraße ist.
Ich glaube wirklich sagen zu können, dass
diesbezüglich im Verkehrs- und Umweltschutzausschuss keine politische Entscheidung gefallen ist, sondern nach bestem Wissen und Gewissen jene Maßnahmen vorgeschlagen wurden, die wir vertreten können. (Beifall)
Beschluss (einstimmig):
Die beantragten Verkehrsmaßnahmen
werden gemäß Beilage genehmigt.
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bau- und Projekt-Ausschusses vom
17.1.2006 und 9.2.2006.

21.

III 6144/2005
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ - B7/1,
Mühlau, Bereich zwischen Anton-Rauch-Straße, Hauptplatz,
Mühlenweg, Arzler Straße, OttoWinter-Straße und Haller Straße
(teilweise als Änderung des Bebauungsplanes Nr. MÜ - B2,
Zeichn. Nr. 3627), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2001, (2. Entwurf)

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Auflagefrist ist eine Stellungnahme zum
Ergänzenden Bebauungsplan Nr. MÜ B7/1 eingegangen. Die Stellungnahme
liegt dem Akt im Original bei.
In der Stellungnahme werden die Baugrenzlinien entlang des Mühlauer Baches
als auch die Baufluchtlinie (einschließlich
der Lage des ausgewiesenen Umkehrplatzes) im Bereich Otto-Winter-Straße als
nicht zweckmäßig erachtet. Das Umfeld
des unter Denkmalschutz stehenden
"Sternbach Ansitzes“ wird als sensible Zone in Bezug auf Gebäudehöhe und Baumassendichte gesehen, weshalb die für
die Bauflächen entlang des Mühlenweges
festgelegten Bestimmungen zu hinterfragen seien.
Nach Auffassung der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, erscheint eine maßvolle Ände-