Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_02-Feber.pdf

- S.6

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- 97 -

Sicherstellung der Gültigkeit des Nachfolgevertrages die zuständigen Organe der
Stadt Innsbruck nochmals mit dieser Sache zu befassen. Nachdem es einen Gemeinderatsbeschluss über den Vertragsinhalt gibt und der Vertrag diesem Gemeinderatsbeschluss, wie die Kontrollabteilung
festgestellt hat, nicht entsprochen hat,
wäre es eigentlich notwendig und sinnvoll,
den nun präparierten - sagen wir es einmal
höflich - Vertrag wieder in den Gemeinderat zu bringen und dem Gemeinderat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Die Kontrollabteilung verweist in ihrem damaligen Bericht zutreffend darauf, dass
der notwendige Zusammenhang haushaltsrechtlicher und vertragsrechtlicher Zuständigkeiten gemäß §§ 18 und 28 des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 eingehalten werden möge. Die
Kontrollabteilung hat daher ausdrücklich
empfohlen - ich sage noch einmal, dass
laut unserem eigenen Beschluss, Empfehlungen der Kontrollabteilung bindend sind,
wenn wir diese zustimmend zur Kenntnis
genommen haben - die zuständigen Gremien noch einmal damit zu befassen. So
wie ich den § 28 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 über die selbstständigen Beschlussrechte des Stadtsenates lese, steht darin nichts, das den Stadtsenat ermächtigen würde, einen Vertrag,
der von einer dem Gemeinderat vorgegebenen Punktation abweicht, selbstständig
zu beschließen, ohne im Gemeinderat im
Wege der Vorberatung und Antragstellung
diesen vorzulegen.
Daher glaube ich, dass die Tagesordnung
um diesen Punkt zu ergänzen gewesen
wäre.
Bgm. Zach: Ich nehme den Einwand zur
Kenntnis. Ich werde der Sache nachgehen. Ich teile nicht ganz die Auffassung,
aber ich werde mich eingehend damit beschäftigen. Wenn GR Mag. Fritz sagt,
dass er das glaubt, dann sage ich, dass
das gut ist, aber Wissen besser ist. Ich
werde mir dieses Wissen aneignen. Ich
danke für die Anregung.
Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung wird genehmigt.

GR-Sitzung 23.2.2006

Ich darf bekannt geben, dass nachstehend
angeführter Punkt von der Tagesordnung
abgesetzt wird:
Zu Punkt 9., Anträge des Bau- und Projekt-Ausschusses
-

Ergänzender Bebauungsplanentwurf
Nr. RE - B1/2, Pradl - Reichenau,
Eckbereich Egerdachstraße - Kravoglstraße, Gp. .958 - Teilfläche der
Gpn. 1332/5 und 3027, alle KG Pradl,
(als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. RE - B1, Zeichn. Nr. 3582)

4.

Bgm. Hilde Zach, Auszeichnung:
Großes Goldenes Ehrenzeichen
für Verdienste um die Republik
Österreich

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich darf
dir, Frau Bürgermeisterin, im Namen der
Stadt Innsbruck recht herzlich zu der Auszeichnung, die du gestern in Wien erhalten
hast, gratulieren, nämlich das Große Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die
Republik Österreich. Ich glaube, dass das
nicht nur eine Auszeichnung für dich, sondern eine Auszeichnung für die Stadt Innsbruck insgesamt ist. Ich darf mich daher
mit einem Blumenstrauß als Gratulant einstellen. (Beifall von allen Seiten)
Bgm. Zach: Ich hätte es eigentlich nicht
erwähnt, aber es ist tatsächlich so. Es war
für mich sehr überraschend. Welches Zeichen das sein sollte, kann man so oder so
interpretieren. Wir sind es aber im Gemeinderat gewöhnt, dass man alles so
oder so sehen kann. Tatsache ist und das
hat Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski richtig
gesagt, dass ich in meiner Dankensrede
erwähnt habe, dass ich das für die Regierung, für die Verwaltung, für das Mitdenken aller, die in der Stadt Innsbruck Verantwortung auf sich genommen haben, betrachte.
Ich bedanke mich dafür. Es ist dies auch
eine Auszeichnung für die ganze Stadt. Ich
muss sagen, dass ich keine starke Widerrede erfahren habe. Ich möchte mich jedenfalls sehr herzlich bedanken.