Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_02-Feber.pdf
- S.70
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 161 -
ten des Kopierens und der Weitervermittlung von Daten.
Dass überhaupt die Wählerevidenzdaten
gesammelt, aktualisiert und gepflegt
werden, ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe, welche die Stadt auch dann erfüllen
müsste, wenn sie diese Wählerevidenzdaten nicht auf CD an Wählergruppen weitergeben würde.
Jetzt wurde aber den wahlwerbenden
Gruppen, denen diese Datei übermittelt
wurde, ein Kostenersatz in der Höhe von
€ 843,08 zuzüglich Mehrwertsteuer vorgeschrieben. Nach Auskunft der Mag.-Abt. I,
Information und Organisation, vom
22.1.2006 errechnet sich das wie folgt:
-
-
Für die Erstellung einer CD wurden
inklusive Material, EDV-Aufwand
(0,5 Std.) und Manipulationsaufwand
für Rechnung schreiben, Verbuchen
usw. € 23,48 kalkuliert.
Für die laufende Erfassung und Aktualisierung der Wählerevidenz, welche die Gemeinde aufgrund des Gesetzes machen muss und nicht damit
sie die Dateien an wahlwerbende
Gruppen übermittelt, erwachsen der
Stadtverwaltung jährlich Kosten in der
Höhe von € 55.000,--. Davon wurden
für die Weitergabe des jeweils aktuellen Gesamtdatenbestandes 1,5 %,
das sind die auf die Summe fehlenden € 819,60, kalkuliert.
Dies ergibt Nettoeinnahmen zwischen
€ 6.000,-- und € 8.000,-- - unter der Voraussetzung, dass etliche Wählergruppen
eine solche CD haben möchten - einmal in
sechs Jahren. Diesen stehen Kosten in
der Höhe von zirka € 330.000,-- für die
Pflege der Wählerevidenz gegenüber,
wovon zwischen 97,5 % und 98 % die
Stadtverwaltung tragen muss.
Trotzdem können sich die Grünen der Bewertung durch die Mag.-Abt. I, Information
und Organisation, es handle sich um eine
"angemessene Kalkulation ohne Gewinnbzw. Bereicherungsabsicht", nicht anschließen. Dass hinter einer solchen Kalkulation nicht gerade Gewinn oder Bereicherungsabsicht steckt, hat niemand
behauptet, sondern es war eine angemessene Kalkulation gefragt.
GR-Sitzung 23.2.2006
In einer Sache sind wir mit der Mag.-Abt. I,
Information und Organisation, nicht derselben Meinung: Aus der gesetzlich angeordneten Weitergabe des Datenbestandes so steht es in der Innsbrucker Wahlordnung 1975 (IWO 1975) -, kann man nicht
ableiten, dass Deckungsbeiträge für eine
gesetzliche Pflichtaufgabe zu erwirtschaften wären, nämlich das Pflegen der Wählerevidenz.
Der Landesgesetzgeber wird, als er "gegen Kostenersatz" sagte, wohl nicht gemeint haben, dass die Gemeinden gegen
Kostenersatz Wählerevidenzdaten an
wahlwerbende Gruppen weitergeben
können. Damit wird der Gesetzgeber nicht
gemeint haben, dass wir Deckungsbeiträge für die Pflege der Wählerevidenz erwirtschaften.
Wie die Mag.-Abt. I, Information und Organisation, ausführt, sind die Nettoeinnahmen von € 6.000,-- bis € 8.000,-- gegenüber den Gesamtkosten in der Höhe von
€ 330.000,-- keine wirkliche Entlastung für
das Gemeindebudget. Für eine kleine
Wählergruppe, die zum ersten Mal bei
einer Wahl antritt und vielleicht auch für
die Planung ihres Wahlkampfes usw. gerne die Wählerevidenzdaten hätte, wäre
das eine prohibitive Summe.
Für kleinere Fraktionen mit ein, zwei oder
drei Mitgliedern ist es auch nicht lustig, für
diese Daten inklusive Mehrwertsteuer zirka € 1.000,-- bezahlen zu müssen. Das
halten wir für unangemessen und liegt
nicht im Sinn des Gesetzgebers. Unseren
Informationen nach, werden in Salzburg
und Oberösterreich solche Daten überhaupt gratis weitergegeben; es werden
nicht einmal Kopierkosten verrechnet.
Der Antrag zielt daher darauf ab, dass der
Stadtsenat Grundsätze für eine Neukalkulation des Kostenersatzes beschließen
möge, wobei wir ersuchen, er möge sich
an den genannten Prinzipien orientieren.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Aktualität der Kostenvorschreibung - die jetzt erfolgt ist - und dem Beginn der Werbeaktivitäten aller Gruppen von Wählerinnen und
Wählern, die bei der Gemeinderatswahl
antreten wollen.
Ich ersuche um die Zustimmung zur Dringlichkeit. Diese Sache wird entweder jetzt