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Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.11

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6.

I-Präs 15e/2006
Entwurf einer Verordnung, mit
der die Verordnung zum Schutze
der städtischen Parkanlagen geändert wird, im Hinblick auf die
Errichtung von Hundeauslaufzonen

Bgm. Zach referiert den Antrag des
Stadtsenates vom 22.3.2006:
Die in den Anlagen 1 bis 3 jeweils grün
umrandet dargestellten Teilbereiche des
Grundstückes 2007/3 KG Hötting (HansFlöckinger-Promenade Höhe Pulverturm),
des Grundstückes 1221/22 KG Pradl
(Grüngürtel Reichenau) und des Grundstückes 852/2, KG Mühlau (Grünbacherpromenade) werden eingezäunt und
als Hundeauslaufzonen gekennzeichnet.
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung,
mit der die Verordnung zum Schutze der
städtischen Parkanlagen geändert wird,
wird beschlossen.
Hier geht es um die lang erörterte Frage
der Hundeauslaufzonen. Wir haben uns
entschlossen, drei Hundeauslaufzonen zu
errichten, das sind eingezäunte Flächen,
wo die Hunde frei laufen und sich ausleben dürfen, ohne, dass jemand gefährdet
wird.
Alle wissen, dass nach dem neuen Gesetz
die Bestimmungen etwas strenger sind
und der Hundehalter dafür zu sorgen hat,
dass das Leben, die Gesundheit und
vielleicht auch die Angst von Menschen
und anderen Tieren nicht gefährdet sein
dürfen.
Wir haben uns jetzt über diese drei
Hundeauslaufzonen geeinigt und man wird
Erfahrungen sammeln und schauen, wie
sich diese bewährt haben.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Auf
vielfachen Wunsch der Bevölkerung habe
ich im Stadtsenat den Antrag gestellt,
diese drei jetzt genannten Hundewiesen,
die in weiterer Folge eingezäunt werden,
auszuweisen. Die Leinenpflicht besteht in
den Grün- und Parkanlagen im Prinzip aus
zwei Gründen:
Erstens ist ein Schutzbedürfnis all jener
gegeben, die in Grün- und Parkanlagen
Erholung suchen, da ja nicht alle Hunde
unbedingt friedlich sind. Zweitens sind
GR-Sitzung 30.3.2006

auch die Grünanlagen zu schützen, da es
so ist, dass Kinder bis zum Alter von zehn
Jahren die Grünflächen betreten können.
Wenn die Hunde in sämtliche Grünanlagen gehen und diese mit dem, was sie
zurücklassen, entsprechend belasten,
dann ist das für die Kinder nicht besonders
hygienisch.
Diese Hundewiesen sind keine Hundeklos
- wie es einmal irrtümlich von GR Federspiel gemeint wurde -, sondern das sind
Auslaufzonen, in denen sich die Hunde
austoben können. Ich habe mir solche
Hundewiesen in Wien angesehen und
konnte feststellen, dass sie sehr gut
angenommen werden. Ich glaube, dass
dies eine recht vernünftige Einrichtung ist.
Das Freilaufen der Hunde ist immer
wieder ein hoch emotionales Thema für
die Hundehalter, da diese ihre Hunde am
liebsten frei laufen lassen möchten.
Natürlich gibt es Hunde, bei denen das
überhaupt kein Problem wäre. Warum
sollten kleine Hunde nicht frei laufen
können? Es gibt jedoch auch größere
Hunde, und gerade im Bereich der
Promenaden, wo Jogger, Radfahrer usw.
unterwegs sind, wird der Jagdinstinkt bei
manchen Hunden geweckt und deshalb ist
das aus dieser Sicht ein nicht unerhebliches Problem.
Ich war gerade bei der Jahresvollversammlung des Tiroler Landesjagdverbandes, Bezirksgruppe Innsbruck, wo die
Forderung erhoben wurde, dass man
überall in den Waldgebieten die Hunde an
die Leine nehmen möge. Das ist derzeit
nicht der Fall, denn die Hunde dürfen frei
laufen, nur muss der Hund im Einflussbereich des Hundehalters sein.
Gerade im heurigen Winter hatten wir im
Bereich Mühlau die Situation, dass
mehrere Rehe gerissen wurden. Das ist
sowohl für das Wild als auch für die Jäger,
die hier einen gewissen Schaden erleiden
müssen, ein großes Problem. Deshalb
wurde die Forderung erhoben, auf den
Waldwegen und in den Waldflächen
grundsätzlich die Leinenpflicht vorzusehen, so wie es in vielen benachbarten
Gemeinden der Fall ist.
Dieses Problem wurde im Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss beraten und man ist nicht zu dieser