Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.121
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Anhörungsverfahren
Das gemäß § 52 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
Zielvorgaben zur
Gesellschaftsgründung
Die Vorbereitung der Gesellschaftsgründung oblag einer mit
Stadtsenatsbeschluss vom 17.7.2001 eingerichteten 7-köpfigen Arbeitsgruppe unter Vorsitz des für den Sozialbereich politisch ressortführenden Mitgliedes der Stadtführung. Diese erstellte unter Einbindung einer
Buchführungs- und Steuerberatungs-GmbH (seither auch als Abschlussprüferin der ISD tätig) ein Konzept, in welchem auch die Erwartungen an die ISD angeführt wurden. Genannt wurden beispielsweise
die Einrichtung eines professionellen Managements, die Schaffung eines
klar strukturierten Rahmens für die Verwendung öffentlicher Mittel, eine
effizientere und kostengünstiger Verwaltung, mehr Bürgernähe durch
einen zentralen kompetenten Ansprechpartner sowie die formale
Weiterführung des ISF als Eigentümer und Vermieter des Heimes am
Hofgarten. Weitere Zielvorgaben ergaben sich mittelbar aus dem „Sozialplan für alte Menschen der Landeshauptstadt Innsbruck“ vom Juni
2003, der sowohl vom Gemeinderat als auch vom Aufsichtsrat der ISD
zur Kenntnis genommen wurde. Empfohlen wurde insbesondere die
Schaffung möglichst vielfältiger Strukturen zur Ermöglichung einer
Wahlfreiheit für alte Menschen, soziale und ökonomische Gerechtigkeit
bei der Gestaltung der Tarife sowie professionelle Organisations- und
Führungsstrukturen. Der Stadt sowie dem Land Tirol wurde nahe
gelegt, die Steuerung des Sozialwesens zu koordinieren und faire
Finanzierungsregeln für die Trägerorganisationen zu bieten.
Die ISD verwies im Anhörungsverfahren darauf, dass die
kaufmännische Zusammenführung von vier bis dahin vollkommen
verschieden agierenden Vorläuferorganisationen angesichts der
Komplexität der Aufgabenstellung relativ erfolgreich bearbeitet werden
konnte. Es wurde eingeräumt, dass insbesondere in den von der
Kontrollabteilung geprüften Bereichen noch ein gewisser Nachholbedarf
(im Detail) bestehe.
Tochtergesellschaft
„ISD-Gastronomie
Dienstleistungs GmbH“
Die ISD wurde als „gemeinnützige GmbH“ gegründet und darf als
solche gemäß den Richtlinien der Finanzverwaltung nicht die geringste
begünstigungsschädliche Tätigkeit (mit Gewinnerzielungspotential)
entfalten. Die ISD war daher gezwungen, das öffentlich zugängliche
Heimcafe Reichenau sowie das Catering der dortigen Küche für Dritte
an eine 100 %-Tocher der ISD mit dem Firmennamen „ISDGastronomie Dienstleistungs GmbH“ weiter auszugliedern. Die genannte Tochtergesellschaft (als selbständiges Unternehmen) war nicht
Gegenstand dieser Prüfung.
Nebenleistungen
der ISD
Die Satzung der ISD (Errichtungsurkunde vom 25.10.2002) hat den
Wortlaut des Beschlusses des Gemeinderates zum Umfang der Aufgabenübertragung als Gesellschaftszweck unverändert übernommen.
Darüber hinaus erfolgte aber durch die Satzung noch eine generelle
Ermächtigung zu „allen Maßnahmen, die dem gemeinnützigen Zweck
Zl. KA-16/2005
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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