Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.122
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der Gesellschaft dienen“. Festzustellen war, dass in diesem Rahmen nur
diverse Kleinaktionen durchgeführt wurden. Für Diskussionen im Aufsichtsrat sorgte in diesem Zusammenhang jedoch die Beauftragung der
ISD durch die Eigentümerin Stadt zur Führung einer „Post-Servicestelle“
im Wohnheim Hötting. Die ISD erblickt in dieser Tätigkeit noch eine
leichte Anlehnung an den Gesellschaftszweck. Die Kontrollabteilung riet
angesichts der strengen Auflagen der Finanzbehörden zur „Gemeinnützigkeit“ generell zu restriktiver Vorsicht bei Übernahme hinkünftiger
Zusatzaufgaben.
Trennung
Betrieb/Eigentum
Die Gründung der ISD erfolgte annähernd zeitgleich mit der Gründung
der Unternehmensgruppe IIG & Co KEG/IISG für den Immobilienbereich der Stadt. Die seinerzeit von der Stadt in den ISF eingebrachten
Heime wanderten ins Eigentum der IIG & Co KEG, nur das Heim am
Hofgarten verblieb aus steuerlichen Gründen eigentumsmäßig beim
ISF, der aus diesem Grund nicht aufgelöst wurde. Die ISD ist nur Mieterin der von ihr genutzten betrieblichen Liegenschaften und Gebäude.
Als reine Betriebsgesellschaft erhält die ISD im Netz der Kompetenzen
von Land (Altenpflege u.a.) und Stadt (Altenhilfe u.a.) Aufträge, aus
denen allein sie ohne Förderungen (zumindest vom Gesamtergebnis der
ISD her betrachtet) keine Kostendeckung erreichen kann.
Sitzungen der Generalversammlung
Gemäß der Satzung ist die Generalversammlung mindestens einmal
jährlich innerhalb der ersten 6 Monate am Sitz der Gesellschaft Innrain
24 oder am Sitz eines Notars einzuberufen. Im Ausnahmefällen können
Gesellschafterbeschlüsse auch außerhalb der Generalversammlung
gefasst werden. Festgestellt wurde, dass nur in den Jahren 2002 und
2004 Generalversammlungen einberufen und protokolliert wurden,
wobei beide im Rathaus stattfanden. Für die Jahre 2003 und 2005
wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Beschlüsse außerhalb einer
Sitzung durch Einzelurkunden gefasst. Eine Einschau der Kontrollabteilung im Firmenbuch bestätigte jedoch, dass sämtliche erforderlichen
Anträge gestellt und genehmigt bzw. ersichtlich gemacht wurden. Die
Kontrollabteilung empfahl dennoch, generell jährliche Sitzungen am Sitz
der Gesellschaft durchzuführen. Im Anhörungsverfahren wurde angemerkt, dass für die Genehmigung des Jahresabschlusses 2002 (RumpfGeschäftsjahr nach Gründung ohne operative Tätigkeit) die
Durchführung einer Generalversammlung als entbehrlich angesehen
wurde.
Neuwahl des Aufsichtsrates
Offensichtlich wurde übersehen, dass der bei Gründung der Gesellschaft gewählte erste Aufsichtsrat gemäß der Satzung nach Ablauf
eines Jahres seit der Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch neu zu
wählen gewesen wäre. Die Kontrollabteilung empfahl, die Neuwahl des
Aufsichtsrates ehestens nachzuholen und die seither gefassten
Beschlüsse nachträglich zu legitimieren. Im Anhörungsverfahren wurde
mitgeteilt, dass diese Neuwahl zwischenzeitlich bereits durchgeführt
wurde. Die vorangegangenen Beschlüsse seien laut Meinung eines
Notars gleichzeitig damit legitimiert worden.
Zl. KA-16/2005
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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